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Bildungsurlaub: Individuelle Weiterbildung während der Arbeitszeit

„Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung.“ – John F. Kennedy

Bereits John F. Kennedy machte deutlich, welcher Wert der Bildung zugeschrieben wird und wie unentbehrlich diese ist. Der Begriff Bildung bezieht sich dabei nicht auf einen Schulabschluss, die Beendigung eines Studiums oder einer Ausbildung, sondern vielmehr um den (lebenslangen) Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Möglichkeiten, das eigene Wissen zu erweitern, sich weiterzubilden und neue Qualifikationen zu erlangen, sind heutzutage nahezu grenzenlos.

Um diese Chance, trotz beruflicher Verpflichtung, wahrnehmen zu können und dabei nicht auf den langersehnten Urlaub verzichten zu müssen, besteht in vielen Bundesländern die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen.

Dank des Bildungsurlaubs können Arbeitnehmende selbst ausgewählte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen während der Arbeitszeit besuchen. Dabei teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten: Der Arbeitgeber trägt die Kosten für die Freistellung (Lohnfortzahlung) und der Arbeitnehmer übernimmt die Bildungskosten (z.B. Seminargebühren).

Die Anspruchsgrundlage, Voraussetzungen und Besonderheiten sind im so genannten Bildungsurlaubsgesetz festgelegt. In jedem der teilnehmenden 14 Bundesländer (ausgenommen Sachsen und Bayern) wurde ein gesondertes Gesetz verabschiedet, das den Anspruch und Ablauf des Bildungsurlaubs regeln soll.

Für die Berechnung des Anspruches ist die Arbeitszeit relevant. Bei einer vollzeitbeschäftigten Person, die 5 Tage/Woche arbeitet, beläuft sich der Anspruch in der Regel auf 5 Tage je Kalenderjahr. Bei Teilzeitbeschäftigen, Kommunal- und Landesbeamten, Auszubildenden und Studierenden gelten Sonderregelungen. In manchen Bundesländern ist es möglich, die nicht genutzten Bildungsurlaubstage in das Folgejahr zu übernehmen, sodass im Folgejahr sogar 10 Tage Bildungsurlaub beantragt werden können. Welche Bundesländer dies betrifft, können Sie in der angefügten Datei nachlesen.

Grundsätzlich kann Bildungsurlaub für politische und berufliche Weiterbildungen sowie ehrenamtliche Qualifikationen genutzt werden. Zudem ist sicherzustellen, dass die Weiterbildung von einer anerkannten Bildungseinrichtung durchgeführt wird und dabei mindestens einen Tag und täglich durchschnittlich 6 Stunden dauert. Falls Sie unsicher sind, ob für Ihre Weiterbildungsmaßnahme ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, können Sie dies bei ihrem Arbeitgeber prüfen lassen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Besonderheiten Ihres Bundeslandes: Baden-Württemberg , Berlin , Brandenburg ; Bremen ; Hamburg ; Hessen ; Mecklenburg-Vorpommern ; Niedersachsen ; Nordrhein-Westfalen ; Rheinland-Pfalz ; Saarland ; Sachsen-Anhalt ; Schleswig-Holstein und Thüringen

Bildungsurlaub: Übersicht der Bundesländer