Mit der degressiven Abschreibung (AfA) in Höhe von fünf Prozent profitieren Käuferinnen und Käufer* neugebauter Wohnimmobilien von hohen Abschreibungssummen und somit von immensen steuerlichen Rückflüssen.
Und das sogar rückwirkend für alle Wohnimmobilien, deren Bau nach dem 1. Oktober 2023 begonnen hat.
Damit stellt die degressive Abschreibung in Höhe von fünf Prozent nicht nur eine spürbare Entlastung bei der Finanzierung und Investition dar, sondern ist eine zusätzliche Säule beim gezielten Vermögensaufbau in Form von Immobilien als Kapitalanlage.
Diese steuerliche Entlastung sollten Immobilienkäufer für sich zu nutzen und bei ihrer Investitionsstrategie berücksichtigen.
Stellen auch Sie sicher, dass Sie und Ihre Kunden von dieser neuen Chance profitieren.
Mit den aktualisierten Schulungsangeboten der MLP School of Financial Education erfahren Sie alles über die neuesten Entwicklungen und Strategien, die sich aus dem Wachstumschancengesetz ergeben.
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Vermietete Immobilien im Steuerrecht
Theorie und Praxis des erfolgreichen Immobilienverkaufs
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form einheitlich für alle Geschlechter.