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Steuerrückfluss als Vermögensaufbau - Fünf Prozent AfA für Wohnimmobilien

Steuerrückfluss als Vermögensaufbau - Fünf Prozent AfA für Wohnimmobilien

Das Wachstumschancengesetz

Informieren Sie sich über die steuerlichen Vorteile des Vermögensaufbaus über Immobilien als Kapitalanlage.

Mit der degressiven Abschreibung (AfA) in Höhe von fünf Prozent profitieren Käuferinnen und Käufer* neugebauter Wohnimmobilien von hohen Abschreibungssummen und somit von immensen steuerlichen Rückflüssen.

Und das sogar rückwirkend für alle Wohnimmobilien, deren Bau nach dem 1. Oktober 2023 begonnen hat.

Damit stellt die degressive Abschreibung in Höhe von fünf Prozent nicht nur eine spürbare Entlastung bei der Finanzierung und Investition dar, sondern ist eine zusätzliche Säule beim gezielten Vermögensaufbau in Form von Immobilien als Kapitalanlage.

Die Voraussetzungen für die degressive AfA im Überblick:

  • Die Immobilie wird nicht selbst genutzt, sondern vermietet.
  • Es handelt sich um eine Neubauimmobilie.
  • Der Baubeginn oder Immobilienkauf fand nach dem 30. September 2023 und vor dem 01. Oktober 2029 statt.
  • Der Erwerb und die Übergabe erfolgt spätestens bis Ende des Jahres der Fertigstellung.

Diese steuerliche Entlastung sollten Immobilienkäufer für sich zu nutzen und bei ihrer Investitionsstrategie berücksichtigen.


Stellen auch Sie sicher, dass Sie und Ihre Kunden von dieser neuen Chance profitieren.

Mit den aktualisierten Schulungsangeboten der MLP School of Financial Education erfahren Sie alles über die neuesten Entwicklungen und Strategien, die sich aus dem Wachstumschancengesetz ergeben.

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Vermietete Immobilien im Steuerrecht

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*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form einheitlich für alle Geschlechter.