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Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Was ist zu beachten?

Steigere deine Attraktivität als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber durch die richtige bAV-Strategie

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist in Deutschland zu einem wichtigen Baustein im wohlverdienten Ruhestand geworden. Die gesetzliche Rentenversicherung hat ihre Leistungen in den Bereichen Altersrente und Erwerbsfähigkeit bereits erheblich reduziert. Daher weist sie in ihren jährlichen Informationsschreiben alle Versicherten auf die Notwendigkeit einer persönlichen Zusatzvorsorge hin.

In einer Zeit, in der die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an Bedeutung gewinnt, ist es entscheidend, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Vorzüge und Verpflichtungen verstehen. Im Folgenden findest du wertvolle Informationen darüber, was du als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber beachten musst:

Was müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten?

Unternehmen, welche die bAV für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbieten möchten, haben einige grundlegende Aspekte zu beachten:

• Betriebsrentenstärkungsgesetz: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz dazu verpflichtet, einen Zuschuss von 15 % zu jeder Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds zu zahlen, soweit sie durch die Entgeltumwandlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch Sozialversicherungsbeiträge sparen. Diese Regelung gilt für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen bereits ab dem 01.01.2019, für bestehende ab 01.01.2022.

• Steigerung der Arbeitgeberattraktivität: Die Einführung von betrieblichen Benefits wie der bAV trägt zur Attraktivität des Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt bei. Sie unterstützt die Mitarbeiterbindung und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit bei der Rekrutierung neuer Fachkräfte.

• Transparentes Konzept: Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ist verpflichtet, wenn Mitarbeitende auf sie oder ihn zu kommen, eine bAV zu ermöglichen. Es ist daher zu empfehlen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber pro aktiv auf die Mitarbeitenden zugehen und für die Belegschaft ein transparentes Konzept am besten durch unabhängige Beratung ausarbeiten.

• Gleichbehandlungsgrundsatz: Die Gestaltung der bAV durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber für seine Belegschaft darf sich unterscheiden. Sie muss jedoch dem „Gleichbehandlungsgrundsatz“ entsprechen. Das heißt: Eine unterschiedliche Behandlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der bAV muss objektiv begründbar sein.

• Nachweisgesetz: Das zum 01.08.2022 geänderte Nachweisgesetz sieht auch in seiner Neufassung vor, dass für Zusagen der bAV für Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1.09.2022 neu begründet wurden, eine schriftliche Nachweispflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besteht. Hierbei ist zwischen einer Entgeltumwandlung und arbeitgeberfinanzierten Zusage zu differenzieren.

• Nutzen von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen: Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dies reduziert die Steuer- und Sozialversicherungslast auf der Arbeitgebenden und auf der Arbeitnehmenden-Seite. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zur bAV.

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein entscheidender Baustein für die finanzielle Sicherheit im Alter. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen die Chance nutzen sich als attraktive Arbeitgebende zu positionieren

Erfahren Sie mehr in unseren Schulungen speziell für Arbeitgebende: HR Impulse - Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge