Wiesloch, 5. August 2010 – MLP hat als eines der ersten Institute in Deutschland den so genannten Vergleichszins eingeführt. Damit bietet der unabhängige Finanz- und Vermögensberater seinen Kunden eine bestmögliche Vergleichsbasis in der Immobilienfinanzierung.
Hintergrund ist die Verbraucherkreditrichtlinie, die im Juni 2010 in Kraft getreten ist. Sie schreibt vor, dass Kreditgeber den Effektivzins für die gesamte Laufzeit eines Darlehens angeben müssen. Deshalb sind die Anbieter gezwungen, für die Zeit nach Auslaufen der anfänglichen Zinsbindung einen fiktiven Anschlusszins anzunehmen. „Da es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, besteht die Gefahr, dass Einzelne einen besonders günstigen Folgezins unterstellen“, erklärt Christian Stief, Leiter Finanzierung bei MLP. „Dies führt zu unrealistischen Angaben und Verbraucher können die Angebote nicht miteinander vergleichen.“
Bei der Berechnung des Vergleichszinses wird dagegen unterstellt, dass nach Ablauf der Festschreibung der anfängliche Sollzins weiterhin gilt. „Auf dieser Basis können Kunden die verschiedenen Finanzierungsangebote fair miteinander vergleichen“, sagt Stief.