Mitteilungspflichtiger | Stimmrechte (inkl. Zurechnungen) | Mitteilung am* |
---|---|---|
Angelika Lautenschläger | 29,16 % (1) | 30.07.2018 |
Manfred Lautenschläger | 27,33 % (2) | 30.07.2018 |
Universal-Investment-Gesellschaft mbH | 9,19 % (4) | 01.09.2021 |
ALLIANZ SE | 6,18 % | 22.08.2008 |
Barmenia Versicherungen a. G. | 9,39 % | 16.09.2022 |
HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit | 10,03 % (3) | 20.04.2021 |
Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH | 5,10 % (3) | 02.05.2019 |
Freefloat | 45,24 % (5) |
*Das Mitteilungsdatum bezieht sich auf die entsprechende Meldung an die MLP SE
(1) Von den 29,16 % der Stimmrechte werden Frau Lautenschläger nach deren eigener Mitteilung zugerechnet nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 WpHG 0,05 % der Stimmrechte der M.L. Stiftung gemeinnützige GmbH, der wiederum die Stimmen der Manfred Lautenschläger Stiftung GmbH in Höhe von 4,11 % der Stimmrechte nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Nach der Angabe von Frau Lautenschläger besteht ein Stimmbindungs- und Poolvertrag gem. § 34 Abs. 2 WpHG zwischen der Manfred Lautenschläger Stiftung GmbH (4,11 % der Stimmrechte), dem Ehemann von Frau Angelika Lautenschläger, Herrn Dr. Manfred Lautenschläger (2,37 % der Stimmrechte) sowie der von diesem beherrschten Angelika Lautenschläger Beteiligungen Verwaltungs GmbH (20,85 % der Stimmrechte). Frau Angelika Lautenschläger werden daher die der Manfred Lautenschläger Stiftung GmbH nach § 34 Abs. 2 zuzurechnenden Stimmrechte von Herrn Dr. Manfred Lautenschläger sowie der Angelika Lautenschläger Beteiligungen Verwaltungs GmbH ebenfalls zugerechnet.
(2) Nach Angaben von Herrn Dr. h. c. Manfred Lautenschläger besteht ein Stimmbindungs- und Poolvertrag gem. § 34 Abs. 2 WpHG zwischen Herrn Dr. Manfred Lautenschläger (2,37 % der Stimmrechte), dem von ihm beherrschten Unternehmen, der Angelika Lautenschläger Beteiligungen Verwaltungs GmbH (20,85 % der Stimmrechte) sowie der Manfred Lautenschläger Stiftung GmbH (4,11 % der Stimmrechte, beherrscht durch seine Ehefrau Angelika Lautenschläger). Von den 27,33 Prozent werden Herrn Lautenschläger somit die Stimmrechte der Manfred Lautenschläger Stiftung GmbH und der Angelika Lautenschläger Beteiligungen Verwaltungs GmbH nach § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet.
(3) Mitteilung jeweils für HanseMerkur Krankenversicherung AG als Aktionär. Im Falle der Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH bezieht sich die Mitteilung auf den Erwerb von Stimmrechten durch verwaltetes Sondervermögen.
(4) Laut Definition der Deutschen Börse wird der Anteil dem Freefloat zugerechnet.
(5) Definition Freefloat Deutsche Börse
WpHG-Meldungen zu Stimmrechtsanteilen
Eine Übersicht der WpHG-Meldungen zu Stimmrechtsanteilen der MLP SE finden Sie hier