Wiesloch, 20. November 2013 – Das jüngst verabschiedete Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) erweitert den Kreis der steuerlich geförderten Absicherungen gegen Berufsunfähigkeit (BU) deutlich. Begünstigt sind jetzt auch eigenständige Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit. Besonderheit: Diese Produkte müssen im Leistungsfall eine lebenslange Rente garantieren. Bisher gab es nur Angebote mit einer BU-Rente bis maximal 67 Jahre, die ausschließlich in Kombination mit einer Rentenversicherung steuerliche Förderung erhalten haben. MLP erwartet, dass die ersten Versicherer Anfang 2014 neuartige Produkte auf den Markt bringen.
„Es ist politisch gewollt, dass die neuen, staatlich geförderten BU-Verträge eine lebenslange Rentenzahlung umfassen. Diese Leistung ist allerdings sehr teuer und führt zu deutlich höheren Beiträgen“, sagt Christian Ball, Finanzmathematiker und Aktuar beim Beratungshaus MLP. Umfangreiche Musterrechnungen von MLP haben ergeben, dass die Prämien im Vergleich zu konventionellen Angeboten zwei- bis dreimal so hoch ausfallen können. Grundlage der Berechnungen waren Parameter, die auch bei der Kalkulation bisheriger BU-Versicherungen verwendet wurden, unter anderem Eintrittsalter, Rechnungszins und Berufsgruppe.
Ein konkretes Beispiel: Ein heute 35-Jähriger schließt eine selbstständige BU-Absicherung ab. Bei der bisherigen Variante mit einem Endalter von 67 beträgt der monatliche Beitrag beispielsweise 73 Euro. Entscheidet er sich dagegen für ein staatlich gefördertes Produkt mit lebenslanger Absicherung, steigt der Betrag in diesem Fall auf 157 Euro – eine Erhöhung vor Steuern von 115 Prozent. Wird zusätzlich eine garantierte Rentensteigerung von 3 Prozent jährlich abgeschlossen, erhöht sich der Wert auf 147 Prozent.
Die Berechnungen ermöglichen schon heute eine relativ genaue Einschätzung, für welche Personengruppen die neuen Tarife interessant sein werden: „Die ausgeweitete steuerliche Förderung ist für Gering- und Durchschnittsverdiener in der Regel geringer als die zusätzlichen Kosten für die lebenslange Rentenzahlung. Dagegen können die Angebote für Versicherte mit einem hohen Steuersatz eine interessante Option zur Risikoabsicherung darstellen“, sagt Christian Ball. „Die neuen Angebote mit ihrer lebenslangen Rente können jedoch keine Altersvorsorge ersetzen, denn die Leistungen gelten ausschließlich im BU-Fall.“
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird in Deutschland immer noch unterschätzt: 25 Prozent müssen ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben; häufigste Erkrankungen sind dabei Rückenleiden und psychische Erkrankungen. Nach 1961 Geborene erhalten im BU-Fall allenfalls eine minimale staatliche Unterstützung durch die Erwerbsminderungsrente.