Wiesloch, 31.8.2016 – Der Gesetzgeber senkt den Garantiezins (auch Höchstrechnungszins) für Lebens- und Rentenversicherungen zum 1. Januar 2017 von bislang 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent. Dies hat auch höhere Beiträge bei Neuverträgen in der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Folge: Musterrechnungen von MLP zeigen, dass die monatlichen Beiträge je nach Altersgruppe und Absicherungszeitraum um bis zu 5 Prozent steigen können. Je länger der zu versichernde Zeitraum ist, desto größer fällt die Beitragssteigerung aus.
Musterrechnungen:
25-Jährige müssten ab 2017 für eine BU-Rente von 1.000 Euro im Monat und einem Versicherungsendalter von 67 Jahren (Renteneintritt) mit einer Beitragssteigerung von bis zu 5 Prozent rechnen gegenüber einem Vertragsabschluss noch in diesem Jahr. Bei 35-Jährigen erhöht sich der Monatsbeitrag bei gleichen Vertragsbedingungen um rund 3 Prozent (siehe Übersicht). Vereinzelt sind bei der Beitragshöhe ab 2017 durch den Anbieterwettbewerb aber auch gegenläufige Tendenzen möglich.
„Hintergrund für die erwartete Beitragssteigerung bei Neuverträgen ist, dass die Versicherer mit den monatlichen Zahlungen auch Reserven aufbauen müssen“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Altersvorsorge und Krankenversicherung bei MLP. Diese Reserven unterliegen dem Garantiezins – je niedriger dieser ist, desto stärker müssen sie aus dem zu zahlenden Beitrag gefüllt werden. Die Reserven dienen vor allem dazu, den Beitragsverlauf in den neu kalkulierten Tarifen konstant zu halten.
Die BU ist eine der wichtigsten Versicherungen – und schützt vor den finanziellen Folgen für den Fall, dass Versicherte ihren Beruf nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt ausüben können.
Erwartete Erhöhung der BU-Beiträge bei Vertragsabschluss 2017
Eintrittsalter: | Steigerung um: |
---|---|
25 | 5 % |
35 | 3 % |
45 | 2 % |
Annahmen: GZ (Garantiezins aktuell) = 1,25%; GZ (Garantiezins ab 1.1.2017) = 0,9%; Versicherungsendalter = 67 Jahre; marktübliche Kosten, Stand Kalkulation: August 2016; unterstellt ist, dass die Versicherer keine Kostenreduktionen oder Änderung der Berufseinstufung im neuen Tarif vornehmen.