Die meisten Deutschen fertigen ihre Steuererklärung ohne Hilfe an. Schnell sind dabei aber die Beiträge zur Versicherung und Altersvorsorge irrtümlich zum eigenen Nachteil eingetragen.
Wer seine Einkommensteuererklärung einreicht, macht dies selten mit Unterstützung von Experten. Lediglich 15 Prozent nutzen die Expertise eines Steuerberaters und drei Prozent gehen auf einen Lohnsteuerhilfeverein zu. Laut einer Befragung des Statistischen Bundesamts arbeitet die große Mehrheit ohne fremde Hilfe (70 Prozent) oder greift auf
Freunde und Bekannte zurück, die mit Steuerthemen vertraut sind (12 Prozent). Ohne Expertenhilfe ist es hilfreich zu wissen, was das Ausfüllen erleichtert und wie Irrtümer bei der Angabe von Beiträgen zur Versicherung und Altersvorsorge vermieden werden.
Das 2012 eingeführte Bescheinigungsverfahren für Vorsorgebeiträge vereinfacht die Weiterleitung der detaillierten Beitragsinformationen an das Finanzamt. „Versicherungsunternehmen sind seitdem gesetzlich dazu verpflichtet, die Beiträge für Basis- und Riester-Rentenversicherungen für das zurückliegende Beitragsjahr eigenständig elektronisch an das zuständige Finanzamt des Versicherten zu übermitteln“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Altersvorsorge beim Finanz- und Vermögensberater MLP. Das erspart dem Versicherten die Beitragsbescheinigung in Papierform anzufordern – allerdings nur wenn der Vorsorge-Sparer seine Einwilligung zur Übermittlung erteilt hat und dem Versicherer die Steueridentifikationsnummer vorliegt. Dann erhält der Kunde automatisch zum Ende des ersten Quartals einen Nachweis der übermittelten Daten.
Das vereinfachte Bescheinigungsverfahren ersetzt aber nicht die Angabe der Riester- und Basis-Rentenbeiträge in der Steuererklärung. Diese müssen Vorsorge-Sparer auch weiterhin detailliert und an der richtigen Stelle angeben, um sich die Förderung zu sichern. Bei Riester lassen sich jährlich maximal 2.100 Euro in der Anlage “AV“ ansetzen. Die Angaben in diesem Formblatt sind die Basis dafür, dass das Finanzamt mit der sogenannten Günstigerprüfung automatisch nachrechnet, ob sich der Riester-Sparer mit der Zulage oder dem Sonderausgabenabzug besser stellt.
Der Jahresgesamtbeitrag der Basis-Rente und eine eventuell daran gekoppelte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sind in Zeile 7 der Anlage „Vorsorgeaufwand“ einzutragen. Wer seine Beitragssumme irrtümlich in Zeile 49 unter Beiträge zu „freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“ einträgt, wird vom Finanzamt nicht darüber informiert und erhält je nach Einkommenshöhe keine Erstattung. In Zeile 49 gehören ausschließlich Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung.
Am einfachsten in punkto Steuer haben es Vorsorge-Sparer bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Hier sind weder gesonderte Anträge noch Angaben in der Steuererklärung notwendig, denn die Beiträge reduzieren das Bruttogehalt. Im Rahmen der Direktversicherung sind Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2014: jährlich 2.856 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich weitere 1.800 Euro jährlich steuerfrei in die bAV einbringen. Sofern der Arbeitgeber die Durchführungswege Unterstützungskasse oder Direktzusage anbietet, lässt sich der steuer- und sozialabgabenfreie Förderbetrag weiter ausbauen.
Arbeitnehmer können ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung für 2014 in Höhe der Basisabsicherung voll ansetzen. Die Angaben hierzu werden in die Anlage „Vorsorgeaufwand“ in den Zeilen 12 bis 45 eingetragen. Liegen die tatsächlichen Aufwendungen über dem Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbstständige 2.800 Euro), darf der Gesamtbetrag angesetzt werden. „Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass auch die Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge des Ehepartners und der Kinder steuerlich geltend gemacht werden können“, sagt Miriam Michelsen. Für Verheiratete wird der doppelte Betrag angesetzt, wenn sie sich für eine gemeinsame Veranlagung entscheiden. Sollten die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung unter dem ansetzbaren Maximalbetrag liegen, können Steuerzahler bis zur Höchstgrenze auch weitere Vorsorgeaufwendungen wie etwa die Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung in den Zeilen 49 und 50 angeben.
Am 31. Mai endet für Selbstständige und Freiberufler die verbindliche Frist zur jährlichen Abgabe der Einkommensteuererklärung. Auch für zahlreiche Arbeitnehmer gilt der Stichtag, wenn Sie beispielsweise bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind oder ihre steuerpflichtigen Nebeneinkünfte 410 Euro im Monat überschreiten. Ebenso für Ehepaare ist die jährliche Steuererklärung verbindlich, wenn Sie gemeinsam veranlagt werden, berufstätig sind und das Ehegattensplitting anwenden. Hilft ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bei der Pflichtveranlagung, wird die Abgabefrist vom 31. Mai automatisch bis Jahresende verlängert. Nur in begründeten Einzelfällen erweitert das Finanzamt sie nochmals bis Ende Februar 2016. Wer freiwillig eine Steuererklärung einreicht, hat dagegen bis zu vier Jahre Zeit dafür.
MLP AG, Februar 2015