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Privathaftpflichtversicherung: Wann sie zahlt – und wann nicht

Fährt der Nachwuchs mit dem Rad an Nachbars Auto, kann sich glücklich schätzen, wer eine gute Privathaftpflichtversicherung hat. Denn Kinder sind in einigen Verträgen nicht per se mitversichert. Wo die größten Irrtümer liegen.

Die Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten privaten Versicherungen, denn sie kommt für alle berechtigten Schadensersatzansprüche Dritter auf und unterstützt bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. „Eine zerbrochene Vase ist dabei noch das geringste Problem. Wichtig wird die Privathaftpflicht vor allem bei größeren Schäden, beispielsweise wenn man als Passant einen schweren Autounfall verursacht oder anderen Personen versehentlich einen bleibenden Schaden zufügt“, erklärt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen beim Finanzdienstleister MLP. Das kann sehr teuer werden und im Ernstfall haftet der Verursacher eines Schadens mit seinem gesamten Vermögen.

Doch es gibt Gesetze, die eine Privathaftpflichtversicherung einschränken. Fährt der Nachwuchs beispielsweise mit dem Rad gegen Nachbars Auto und hinterlässt einen Kratzer im Lack, zahlt die Privathaftpflicht nicht. „Die wenigsten Versicherten wissen, dass diese Art des Unfalls nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt ist“, erklärt Schwarz, „daher raten wir allen, bei denen sich Nachwuchs ankündigt, auch deliktunfähige Kinder mit abzusichern.“ Hintergrund: Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten von Rechtswegen her als nicht deliktfähig. Sie können für verursachte Schäden nicht haftbar gemacht werden. Dementsprechend hat der Geschädigte rechtlich gesehen keinen Anspruch auf Erstattung des Schadens. Dennoch bieten viele Versicherer die Möglichkeit für Eltern, deren Kinder mit abzusichern – so bleibt der auch Nachbarschaftsfriede gewahrt.

Teurer Gefallen

Auch wer seinen Bekannten einen Freundschaftsdienst erweist und beim Umzug hilft oder auf deren Kinder aufpasst, kann sich im Fall eines Schadens nicht per se auf seine Haftpflicht berufen. Fällt beispielsweise beim Möbeltransport der teure Fernseher herunter, spricht man von einem Gefälligkeitsschaden. „Die Rechtsprechung geht davon aus, dass man nicht denjenigen haftbar machen kann, der freiwillig und ohne Gegenleitung einem anderen einen Gefallen tut“, erklärt Schwarz, „der Verursacher ist damit nicht ersatzpflichtig.“ Viele Haftpflichtversicherer bieten aber die „Gefälligkeitshaftung“ als Leistungserweiterung. Bei einem großen Freundeskreis und vielen Umzügen kann sich ein Blick in den eigenen Versicherungsvertrag lohnen.

Forderungsausfall

Besonders tragisch kann es werden, wenn dem Versicherten ein Schaden entsteht und der Verursacher weder haftpflichtversichert noch besonders vermögend ist. Zwar ist der Verursacher verpflichtet, den entstandenen Sachschaden zu ersetzen und darüber hinaus auch für die Kosten der medizinischen Versorgung, einer Rehabilitation sowie für Einkommensverluste der geschädigten Person aufzukommen. Aber wenn beispielsweise wegen Arbeitslosigkeit oder nur geringen Einkommensverhältnissen kaum Geld da ist, sieht es für den Geschädigten schlecht aus. „Die eigene Haftpflicht kann diese Lücke füllen und kommt für die Kosten auf“, erklärt der Experte. Unter der sogenannten „Forderungsausfalldeckung“ versteht man die Absicherung eigener Schadenersatzforderungen, für den Fall, dass der Schuldige nicht zahlen kann und selbst keine Privathaftpflichtdeckung hat. Da gut ein Drittel aller Deutschen keine Haftpflichtversicherung hat, bieten die meisten Versicherer eine Forderungsausfalldeckung als zusätzlich buchbaren Tarifbaustein an.

Gut zu wissen: Haftpflicht als Rechtsschutzversicherung

Wird ein Versicherter zu Unrecht beschuldigt, springt auch die Privathaftpflicht ein: Sie wehrt die Ansprüche auf eigene Kosten ab, auch vor Gericht. In der Praxis wirkt sie dann wie eine Rechtsschutzversicherung. „Auch deshalb sollten Versicherte im Schadenfall nicht direkt auf ihre Haftpflicht verweisen und die Begleichung des Schadens zusagen. Denn die Versicherung nimmt immer erst eine Prüfung vor, ob die Forderung überhaupt gerechtfertigt ist“, erklärt Schwarz.

Eine Haftpflichtversicherung ist vielseitig und gilt nicht umsonst als eine der wichtigsten privaten Versicherungen. Der Experte empfiehlt: „Wenn sich die eigene Lebenssituation ändert, sei es durch Heirat, Kinder oder auch die erste gemeinsame Wohnung mit dem Partner, kann es sich lohnen, die Verträge zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.“ Versicherungen mit einem angemessenen Leistungsumfang gibt es bereits ab etwa 50 Euro Jahresbeitrag für Einzelpersonen, ab circa 60 Euro für Familien.

Checkliste Privathaftpflichtversicherung: Darauf sollten Sie achten

  • Hohe Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden
  • Forderungsausfalldeckung mit möglichst geringer Mindestschadenshöhe
  • Hohe Deckung für privaten und beruflichen Schlüsselverlust
  • Einschluss von Gefälligkeitsschäden: Schäden, die bei Gefälligkeiten zum Beispiel für Freunde oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe entstehen. Ausnahme: Gefälligkeiten, die für Personen im gleichen Haushalt geleistet wurden
  • Für Eltern: Schäden durch nicht deliktfähige Kinder
  • Für Bauherren: möglichst hohe Bauherrenrisikoabsicherung (300.000 Euro aufwärts)
  • Für Heizöltankbesitzer: Heizöltank-Eigenversorgung sollte eingeschlossen sein und eine möglichst hohe Literanzahl abdecken