Motorräder, Wohnmobile und Cabrios werden häufig nur von Frühjahr bis Herbst gefahren und stehen die restliche Zeit in der Garage. Um die lästige An- und Abmeldung der Fahrzeuge zu umgehen, können Besitzer das Saisonkennzeichen nutzen. Das spart nicht nur Zeit, sondern bringt noch weitere Vorteile - ein Überblick.
Das Saisonkennzeichen erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Anfang 2017 waren in Deutschland rund 2,3 Millionen im Einsatz - Tendenz steigend. Wie der Name schon sagt ermöglicht es dem Halter, sein Fahrzeug nur für einen beschränkten Zeitraum zuzulassen. Das ist dann besonders sinnvoll, wenn es sich um Motorräder, Wohnmobile, Cabrios oder Oldtimer handelt, die nur im Frühling und Sommer genutzt werden.
"Saisonkennzeichen haben den Vorteil, dass An- und Abmeldung automatisch erfolgen und dafür nicht jedes Mal Gebühren anfallen", sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherung beim Finanzdienstleister MLP. Der Zulassungszeitraum ist zwischen zwei und elf Monaten innerhalb eines beliebigen 12-Monatszeitraums frei wählbar, lediglich Anfang und Ende des Zeitraums müssen mit dem vollen Kalendermonat zusammenfallen. Fahrten auf öffentlichen Verkehrswegen sind nur im Zulassungszeitraum erlaubt.
Kfz-Steuern und -Versicherungsprämien werden beim Saisonkennzeichen nur anteilig fällig. Ist das Fahrzeug für sieben Monate zugelassen, muss der Besitzer auch nur für diese sieben Monate zahlen. "Wichtig zu wissen: Eine Verbesserung in der Schadenfreiheitsklasse kann nur erfolgen, wenn die Saisonlaufzeit mindestens sechs Monate beträgt", sagt Schwarz.
Doch auch wenn es nicht zugelassen ist, genießt das Fahrzeug Versicherungsschutz. "In der Ruhephase - also zum Beispiel von November bis März - ist das Fahrzeug durch einen Basisschutz in der Haftpflicht und der Teilkasko versichert, solange es auf privatem Gelände abgestellt und nicht benutzt wird", erklärt Schwarz. Das Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum ist in diesem Zeitraum ohnehin verboten und kann bei Verstößen ein Bußgeld und einen Eintrag ins Verkehrszentralregister nach sich ziehen.
Wer mit seiner aktuellen Versicherung nicht zufrieden ist, sollte sich einen wichtigen Termin schon jetzt in den Kalender schreiben: Im Gegensatz zum Wechsel der regulären KFZ-Versicherung mit Frist Ende November können viele Saisonkennzeichen zum Anfang der neuen Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Beginnt die selbstgewählte Saison beispielsweise am 1. März, muss die Kündigung bis Ende Januar ausgesprochen werden.