Jährliches Dokument 2009
Die MLP AG emittiert Wertpapiere und ist gemäß § 10 Abs. 1 WpPG verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein so genanntes „jährliches Dokument“ zur Verfügung zu stellen.
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung sämtlicher, im Geschäftsjahr 2009 aufgrund der in § 10 Abs. 1 WpPG genannten Vorschriften veröffentlichten oder dem Publikum zur Verfügung gestellten Informationen. Hierzu zählen insbesondere Ad-hoc-Mitteilungen, Stimmrechtsmitteilungen, Directors’ Dealings-Mitteilungen, der Jahresfinanzbericht, Halbjahresfinanzbericht, Zwischenmitteilungen, Einladung zur Hauptversammlung der MLP AG und Dividendenbekanntmachung.
Wiesloch im Februar 2010
MLP AG