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MLP geht gerichtlich gegen Forderung vor

Wiesloch, 18. Januar 2012 – Die MLP AG wird beim Landgericht Frankfurt eine negative Feststellungsklage gegen einige der ehemaligen Gesellschafter des Tochterunternehmens Feri AG einreichen. Damit will sich MLP gerichtlich bestätigen lassen, dass deren Forderung nach einer Erhöhung des Kaufpreises für die im April 2011 übernommenen Restanteile um rund 51,5 Mio. Euro unberechtigt ist. „Die behaupteten Ansprüche entbehren jeder rechtlichen Grundlage. Eine ernsthafte Erfolgsaussicht dieser Altgesellschafter können wir nicht erkennen“, sagt Dr. Hans-Joachim Letzel, Leiter Recht und Chefsyndikus von MLP.

Hintergrund ist die Übernahme der noch ausstehenden 43,4 Prozent an der Feri AG im April 2011. Wie damals kommuniziert, hat MLP die Anteile für einen vorläufigen Kaufpreis von 50,6 Mio. Euro erworben und gleichzeitig wie vertraglich vorgesehen mit den Altgesellschaftern Gespräche über eine darüber hinausgehende variable Komponente aufgenommen. Mit einem großen Teil der Altgesellschafter, darunter dem aktuellen Feri-Management, hat MLP erwartungsgemäß eine abschließende Einigung erzielt.

Ein anderer Teil der Altgesellschafter hat im Rahmen dieser Gespräche dagegen pauschal eine Vertragsverletzung durch MLP in den Raum gestellt. „Nach fünf Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit waren wir überrascht, dass ein Teil der Altgesellschafter erstmals von einer Vertragsverletzung spricht“, sagt Dr. Hans-Joachim Letzel. „Wir bedauern natürlich sehr, keine einvernehmliche Lösung gefunden zu haben. Um den Forderungen von vorneherein entschlossen entgegenzutreten, werden wir die Feststellungsklage einreichen.“

MLP hatte im Herbst 2006 56,6 Prozent an der Feri AG übernommen und bereits frühzeitig die Übernahme auch aller weiteren Aktien angekündigt. Sie erfolgte planmäßig im April 2011.