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Steuererklärung 2012: Vorsorge- und Versicherungsbeiträge richtig ansetzen

Trotz vereinfachtem Bescheinigungsverfahren müssen Sparer darauf achten, Beiträge zur Versicherung und Altersvorsorge in der Steuererklärung fehlerfrei anzugeben.

Mit dem Jahreswechsel steht für viele Deutsche wieder die Einkommensteuererklärung an. Ab dem Eintreffen der Lohnsteuerbescheide ist Zeit zum Ausfüllen bis zum regulären Abgabetermin am 31. Mai 2013. Seit letztem Jahr gilt das vereinfachte Bescheinigungsverfahren für Vorsorgebeiträge. „Versicherungsunternehmen sind seit 2012 gesetzlich dazu verpflichtet, die Beiträge für Basis- und Riester-Rentenversicherungen für das zurückliegende Beitragsjahr eigenständig elektronisch an das Finanzamt des Versicherten zu übermitteln“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge beim unabhängigen Beratungshaus MLP. Das erspart dem Versicherten die Anforderung der Beitragsbescheinigung in Papierform bei seiner Gesellschaft – allerdings nur wenn der Vorsorge-Sparer seine Einwilligung zur Übermittlung erteilt hat und dem Versicherer die Steueridentifikationsnummer vorliegt. Dann erhält der Kunde lediglich zur Kenntnis automatisch zum Ende des ersten Quartals eine Bescheinigung der übermittelten Daten.

Vorsorge-Beiträge richtig absetzen

Das vereinfachte Bescheinigungsverfahren ersetzt aber nicht die Angabe der Riester- und Basis-Rentenbeiträge in der Steuererklärung. Diese müssen Vorsorge-Sparer auch weiterhin detailliert und an der richtigen Stelle angeben, um sich die Förderung zu sichern. Bei Riester lassen sich jährlich maximal 2.100 Euro in der Anlage “AV“ ansetzen. Die Angaben in diesem Formblatt sind die Basis dafür, dass das Finanzamt mit der sogenannten Günstigerprüfung automatisch feststellt, ob sich der Riester-Sparer mit der Zulage oder dem Sonderausgabenabzug besser stellt.

Der Jahresgesamtbeitrag der Basis-Rente und eine eventuell daran gekoppelte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sind in Zeile 7 der Anlage „Vorsorgeaufwand einzutragen. Wer seine Beitragssumme irrtümlich in Zeile 49 unter Beiträge zu „freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“ einträgt, wird vom Finanzamt nicht darüber informiert und erhält je nach Einkommenshöhe keine Erstattung. In Zeile 49 gehören ausschließlich Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Am einfachsten in punkto Steuer haben es Vorsorge-Sparer bei der betrieblichen Altersversorgung. Hier sind weder gesonderte Anträge noch Angaben in der Steuererklärung notwendig, denn die Beiträge reduzieren das Bruttogehalt. Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2012: jährlich 2.688 Euro) sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

Weitere Versicherungskosten absetzen

Arbeitnehmer können ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung für 2012 in Höhe der Basisabsicherung voll ansetzen. Die Angaben hierzu werden in die Anlage „Vorsorgeaufwand“ in den Zeilen 12 bis 45 eingetragen. Liegen die tatsächlichen Aufwendungen über dem Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbstständige 2.800 Euro) darf der Gesamtbetrag angesetzt werden. „Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass auch die Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge des Ehepartners und der Kinder steuerlich geltend gemacht werden können“, sagt Miriam Michelsen. Für Verheiratete wird der doppelte Betrag angesetzt, wenn sie sich für eine gemeinsame Veranlagung entscheiden. Sollten die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung unter dem absetzbaren Maximalbetrag liegen, können Steuerzahler bis zur Höchstgrenze auch weitere Vorsorgeaufwendungen wie etwa die Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung mit Angaben in den Zeilen 49 und 52 ansetzen.

Die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2012 läuft grundsätzlich bis zum 31. Mai. Hilft ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, erweitert sich diese Frist automatisch bis Jahresende. Nur in begründeten Einzelfällen verlängert sie das Finanzamt nochmals bis Ende Februar 2014.

MLP AG, Februar 2013