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Steuererklärung 2013: Vorsorge- und Versicherungsbeiträge richtig ansetzen

Viel Unsicherheit besteht nicht nur bei der Frage, wer bis wann eine Steuererklärung abzugeben hat. Auch Beiträge zur Versicherung und Altersvorsorge werden irrtümlich oft zum eigenen Nachteil eingetragen.

Die Einkommenssteuererklärung ist für viele ein Muss. Per Gesetz sind Selbstständige und Freiberufler zur Abgabe der ausgefüllten Steuerformblätter bis zum 31. Mai des folgenden Jahres verpflichtet. Dies gilt auch für zahlreiche Arbeitnehmer, wenn Sie beispielsweise bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind oder ihre steuerpflichtigen Nebeneinkünfte höher als 410 Euro im Monat sind. Aber auch für Ehepaare ist die jährliche Steuererklärung verbindlich, wenn Sie gemeinsam veranlagt werden, berufstätig sind und das Ehegattensplitting anwenden. Wer freiwillig eine Steuererklärung einreicht, hat dagegen bis zu vier Jahre Zeit dafür. Eine Abgabe der Unterlagen lohnt sich aber in der Regel für jeden Arbeitnehmer, denn seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes 2005 können aufgrund der nachgelagerten Besteuerung auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Altersvorsorgeaufwendungen angesetzt werden. Hinzu kommen die Beiträge zu Versicherung und privaten Altersvorsorge, die ebenfalls die Einkommensteuersituation beeinflussen, wenn sie richtig eingetragen werden.

Vereinfachtes Verfahren

Das 2012 eingeführte Bescheinigungsverfahren für Vorsorgebeiträge vereinfacht die Weiterleitung der detaillierten Beitragsinformationen an das Finanzamt. „Versicherungsunternehmen sind seitdem gesetzlich dazu verpflichtet, die Beiträge für Basis- und Riester-Rentenversicherungen für das zurückliegende Beitragsjahr eigenständig elektronisch an das Finanzamt des Versicherten zu übermitteln“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge beim unabhängigen Beratungshaus MLP. Das erspart dem Versicherten die Beitragsbescheinigung in Papierform anzufordern – allerdings nur wenn der Vorsorge-Sparer seine Einwilligung zur Übermittlung erteilt hat und dem Versicherer die Steueridentifikationsnummer vorliegt. Dann erhält der Kunde automatisch zum Ende des ersten Quartals einen Nachweis der übermittelten Daten.

Vorsorge-Beiträge richtig absetzen

Das vereinfachte Bescheinigungsverfahren ersetzt aber nicht die Angabe der Riester- und Basis-Rentenbeiträge in der Steuererklärung. Diese müssen Vorsorge-Sparer auch weiterhin detailliert und an der richtigen Stelle angeben, um sich die Förderung zu sichern. Bei Riester lassen sich jährlich maximal 2.100 Euro in der Anlage “AV“ ansetzen. Die Angaben in diesem Formblatt sind die Basis dafür, dass das Finanzamt mit der sogenannten Günstigerprüfung automatisch nachrechnet, ob sich der Riester-Sparer mit der Zulage oder dem Sonderausgabenabzug besser stellt.

Der Jahresgesamtbeitrag der Basis-Rente und eine eventuell daran gekoppelte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sind in Zeile 7 der Anlage „Vorsorgeaufwand“ einzutragen. Wer seine Beitragssumme irrtümlich in Zeile 49 unter Beiträge zu „freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“ einträgt, wird vom Finanzamt nicht darüber informiert und erhält je nach Einkommenshöhe keine Erstattung. In Zeile 49 gehören ausschließlich Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Am einfachsten in punkto Steuer haben es Vorsorge-Sparer bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Hier sind weder gesonderte Anträge noch Angaben in der Steuererklärung notwendig, denn die Beiträge reduzieren das Bruttogehalt. Im Rahmen der Direktversicherung sind Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2013: jährlich 2.784 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich weitere 1.800 Euro jährlich steuerfrei in die bAV einbringen. Sofern der Arbeitgeber die Durchführungswege Unterstützungskasse oder Direktzusage anbietet, lässt sich der steuer- und sozialabgabenfreie Förderbetrag weiter ausbauen.

Weitere Versicherungskosten absetzen

Arbeitnehmer können ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung für 2013 in Höhe der Basisabsicherung voll ansetzen. Die Angaben hierzu werden in die Anlage „Vorsorgeaufwand“ in den Zeilen 12 bis 45 eingetragen. Liegen die tatsächlichen Aufwendungen über dem Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbstständige 2.800 Euro), darf der Gesamtbetrag angesetzt werden. „Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass auch die Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge des Ehepartners und der Kinder steuerlich geltend gemacht werden können“, sagt Miriam Michelsen. Für Verheiratete wird der doppelte Betrag angesetzt, wenn sie sich für eine gemeinsame Veranlagung entscheiden. Sollten die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung unter dem absetzbaren Maximalbetrag liegen, können Steuerzahler bis zur Höchstgrenze auch weitere Vorsorgeaufwendungen wie etwa die Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung mit Angaben in den Zeilen 49 und 50 ansetzen.

Etwas Zeit zur Abgabe der ausgefüllten Steuerunterlagen bleibt noch. Hilft ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bei der Pflichtveranlagung, wird die Abgabefrist vom 31. Mai automatisch bis Jahresende verlängert. Nur in begründeten Einzelfällen erweitert das Finanzamt sie nochmals bis Ende Februar 2015.

MLP AG, März 2014