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Blickpunkt Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit

Studie: Vor- und Nachteile von Basisrenten mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Durchgeführt vom Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) * im Auftrag von MLP

*) Autoren: apl. Prof. Dr. Jochen Ruß, Dr. Sandra Blome und Dr. Andreas Seyboth

Kopplung aus Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsschutz in vielen Fällen sinnvoll – pauschale Kritik nicht haltbar

Die Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist inzwischen unbestritten, gleichzeitig wird die Kopplung von Berufsunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge, beispielsweise im Rahmen einer Basisrente, häufig von Kritikern pauschal abgelehnt. Die Thematik erfordert aber eine differenzierte Betrachtung – von qualitativen und quantitativen Aspekten. Die Studienautoren haben dies mit einem Vergleich zweier weit verbreiteter Lösungen umgesetzt:

Basisrente und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung („Basis-BUZ“) – gekoppelte Lösung
vs.
Fondssparplan und selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung („Fonds-SBU“) – separate Lösung

Zentrale Befunde:

  • Die Lösung „Fonds-SBU“ weist unter qualitativen Aspekten (z. B. Flexibilität) Vorteile auf.
  • Umgekehrt ist die Kombination „Basis-BUZ“ in quantitativer Hinsicht in sehr vielen Fällen überlegen, oft auch sehr deutlich – und in den wenigen restlichen Fällen mindestens gleichwertig. Zugleich ist bei dieser Lösung eine Entkopplung im Sinne einer Überführung der BUZ in eine SBU bei modernen Tarifen möglich – beispielsweise in einem finanziellen Notfall.
  • Der einzelne Verbraucher gewichtet die qualitativen und quantitativen Aspekte persönlich unterschiedlich – für ihre Beurteilung und die Gesamt-Abwägung ist Expertise erforderlich. Eine pauschale Bevorzugung einer Lösung ist genau wie eine pauschale Ablehnung in keiner Weise sachgerecht.

In der Studie wird zudem auch beschrieben, dass es bei der Lösung „Basis-BUZ“ Tarife gibt, die auch noch eine wesentliche zusätzliche Leistung enthalten: die Dynamisierung der Beitragsfreistellung im BU-Fall („Airbag“). Bei dieser Zusatzleistung werden im BU-Fall die ausbleibenden Beitragszahlungen des Versicherten für seine gesetzliche Rente, die somit deutlich niedriger ausfällt, (über)kompensiert. Dies geschieht, indem der Versicherer die Beiträge in die Basisrente, die er für die Versicherten im BU-Fall übernimmt, auch noch um einen vereinbarten Prozentsatz jedes Jahr steigert. Eine solche Lösung ist somit auch noch wesentlich leistungsstärker als die Lösung „Fonds-SBU“, die einen solchen Zusatz nicht bieten kann. Aus Vereinfachungsgründen wurde der „Airbag“ aber nicht auch noch in die ohnehin bereits komplexen Vergleichs-Berechnungen der Studie einbezogen.

Prof. Dr. Jochen Ruß vom ifa spricht darüber, warum das Thema untersucht wurde, wie er vorgegangen und was der zentrale Befunde der Studie ist und welches Fazit Verbraucher für sich ziehen können:


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MLP Befragung von Lebensversicherungsunternehmen zum Thema Renteninformationsplattform: Fast alle Versicherer befürworten den Aufbau einer übergreifenden Informationsplattform zur Altersvorsorge und würden sich auch aktiv daran beteiligen.

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Betriebliche Vorsorge

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