*) Autoren: apl. Prof. Dr. Jochen Ruß, Dr. Sandra Blome und Dr. Andreas Seyboth
Die Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist inzwischen unbestritten, gleichzeitig wird die Kopplung von Berufsunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge, beispielsweise im Rahmen einer Basisrente, häufig von Kritikern pauschal abgelehnt. Die Thematik erfordert aber eine differenzierte Betrachtung – von qualitativen und quantitativen Aspekten. Die Studienautoren haben dies mit einem Vergleich zweier weit verbreiteter Lösungen umgesetzt:
Basisrente und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung („Basis-BUZ“) – gekoppelte Lösung vs. Fondssparplan und selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung („Fonds-SBU“) – separate Lösung |
In der Studie wird zudem auch beschrieben, dass es bei der Lösung „Basis-BUZ“ Tarife gibt, die auch noch eine wesentliche zusätzliche Leistung enthalten: die Dynamisierung der Beitragsfreistellung im BU-Fall („Airbag“). Bei dieser Zusatzleistung werden im BU-Fall die ausbleibenden Beitragszahlungen des Versicherten für seine gesetzliche Rente, die somit deutlich niedriger ausfällt, (über)kompensiert. Dies geschieht, indem der Versicherer die Beiträge in die Basisrente, die er für die Versicherten im BU-Fall übernimmt, auch noch um einen vereinbarten Prozentsatz jedes Jahr steigert. Eine solche Lösung ist somit auch noch wesentlich leistungsstärker als die Lösung „Fonds-SBU“, die einen solchen Zusatz nicht bieten kann. Aus Vereinfachungsgründen wurde der „Airbag“ aber nicht auch noch in die ohnehin bereits komplexen Vergleichs-Berechnungen der Studie einbezogen. |
Prof. Dr. Jochen Ruß vom ifa spricht darüber, warum das Thema untersucht wurde, wie er vorgegangen und was der zentrale Befunde der Studie ist und welches Fazit Verbraucher für sich ziehen können:
Digitales Renteninformationsportal – Versicherer sehen Große Koalition vor schwieriger Aufgabe
MLP hat Lebens- und Rentenversicherer zur digitalen säulenübergreifenden Renteninformation befragt, die sich die Bundesregierung für diese Legislatur vorgenommen hat: Eine große Mehrheit der befragten Versicherungsunternehmen zweifelt jedoch an einer Einführung bis 2021.
Digitales Renteninformationsportal - Versicherer sprechen sich für Umsetzung gemeinsam mit dem Staat aus
MLP hat erneut Lebens- und Rentenversicherer zu den Möglichkeiten eines digitalen und säulenübergreifenden Renteninformationsportals befragt: Eine große Mehrheit der von MLP befragten Versicherer befürwortet weiterhin ein solches Renteninformationsportal
Versicherer wollen Gesamtüberblick zur Altersvorsorge aktiv unterstützen
MLP Befragung von Lebensversicherungsunternehmen zum Thema Renteninformationsplattform: Fast alle Versicherer befürworten den Aufbau einer übergreifenden Informationsplattform zur Altersvorsorge und würden sich auch aktiv daran beteiligen.
Bevölkerung traut der Politik die Sicherung der Rente nicht zu
Während die Politik im Vorwahlkampf darüber diskutiert, das gesetzliche Rentenniveau doch nicht weiter absinken zu lassen, zeigt sich eine große Mehrheit der Bevölkerung sehr skeptisch.
MLP Studie zeigt Nachholbedarf bei Transparenz in der Altersvorsorge
Altersvorsorge-Kunden erhalten jährlich sogenannte Standmitteilungen zum Status ihrer Versicherungsverträge. Die Dokumente offenbaren aber Nachholbedarf bei Transparenz und Nachvollziehbarkeit – wie eine MLP Studie zeigt.
Studie als Download (PDF, 268KB)
Pressemitteilung als Download (PDF, 147KB)
Pressemitteilung der Deutschen Renten Information als Download (PDF, 211KB)
Betriebliche Altersvorsorge 2022: Mehr Zuschüsse für Arbeitnehmer – komplexe Anforderungen an Arbeitgeber
Wer über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Rahmen einer Entgeltumwandlung verfügt, hat ab dem kommenden Jahr ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber – unabhängig davon, wann er den Vertrag abgeschlossen hat. Bislang galt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss nur für Neuverträge, künftig müssen auch Bestandsverträge unterstützt werden.
Arbeitgeber müssen Betriebsrente aufstocken
Die letzte Ausbaustufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes verpflichtet Arbeitgeber seit Jahresbeginn dazu, den Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) von Arbeitnehmern um einen gewissen Mindestanteil zu erhöhen. Freuen können sich all jene, die eine Betriebsrente neu abschließen. Für bestehende Verträge gilt ein Übergangszeitraum.
Reform der Betriebsrente – ein Kurzüberblick
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz will es die Regierung insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen erleichtern, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Neben vielen positiven Effekten kann der Schritt aber auch gesetzliche Einschränkungen der Flexibilität zur Folge haben: Insbesondere Arbeitnehmer, die Wert auf Garantien und ein Kapitalwahlrecht zu Rentenbeginn legen, sollten sich noch dieses Jahr um ihre Betriebsrente kümmern.