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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Aktionären Dividende von 25 Cent vor

  • MLP-Hauptversammlung im Mannheimer Rosengarten eröffnet

Mannheim, 20. Mai 2010 - Die Hauptversammlung der MLP AG ist heute Vormittag um 10 Uhr im Mannheimer Rosengarten eröffnet worden. In seiner Eingangsrede zog der MLP-Vorstandsvorsitzende Dr. Uwe Schroeder-Wildberg ein Fazit des vergangenen Geschäftsjahres: „Unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen – sowohl im Privat- als auch im Firmenkundengeschäft – hat MLP ein stabiles Konzernergebnis erzielt“, sagte er. „MLP hat ein starkes Fundament sowie eine große Finanzkraft und verfügt über eine zukunftsgerichtete strategische Aufstellung.“

Die hohe Finanzkraft ermöglicht es MLP, erneut nahezu 100 Prozent des Überschusses aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen auszuschütten. Dazu schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Dividende von 25 Cent pro Aktie vor. Dies entspricht einer Ausschüttungssumme von 27,0 Mio. Euro. Die Aktionäre können die Dividende steuerfrei vereinnahmen.

Die Aktionäre stimmen heute darüber hinaus erstmals über das System der Vorstandsvergütung bei MLP ab. Die weiteren Tagesordnungspunkte finden sich in beigefügter Tabelle.

Die Tagesordnungspunkte im Überblick

  • Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2009
  • Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
  • Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
  • Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
  • Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
  • Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2010
  • Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts
  • Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien
  • Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie über die entsprechende Änderung der Satzung
  • Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
  • Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung hinsichtlich des Hauptversammlungsorts
  • Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung

Hinweis: Nach Abschluss der Hauptversammlung informieren wir Sie im Rahmen einer Pressemitteilung über die Abstimmungsergebnisse.