Ein 25-Jähriger müsste für den Abschluss einer selbständigen BU (SBU) mit einer versicherten BU-Rente von 1.000 Euro im Monat und einem Endalter von 67 Jahren mit einer Beitragssteigerung von 6,7 Prozent rechnen gegenüber einem Vertragsabschluss im Jahr 2014. Bei einem 35-Jährigen erhöht sich der monatliche Beitrag um 4,8 Prozent bei gleichen Vertragsbedingungen. Wird der Vertragsumfang erhöht – beispielsweise mit einer garantierten jährlichen Rentensteigerung um 3 Prozent im Leistungsfall – fällt das Beitragsplus noch höher aus (siehe Tabelle). Die Berechnung betrachtet allein die Auswirkungen der Garantiezinssenkung.
Die Ursache für die große Beitragssteigerung liegt darin, dass die Versicherer für den Fall der Berufsunfähigkeit ein Finanzpolster in Höhe der voraussichtlichen Leistungen aufbauen. Dieser Kapitalstock wird mit dem Garantiezins verzinst – je niedriger die Verzinsung, desto höher der Beitrag. „Die mit dem Lebensversicherungsreformgesetz auf den Weg gebrachte Garantiezinssenkung wird Auswirkungen auf die Kosten von BU-Versicherungen haben – selbst bei marktbedingt gegenläufigen Tendenzen“, sagt Christian Ball, Finanzmathematiker und Aktuar beim Beratungshaus MLP.
In Deutschland wird das Risiko einer Berufsunfähigkeit immer noch unterschätzt: 25 Prozent müssen ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben; häufigste Erkrankungen sind dabei Rückenleiden und psychische Erkrankungen. Nach 1961 Geborene erhalten im BU-Fall allenfalls eine minimale staatliche Unterstützung durch die Erwerbsminderungsrente.
STANDART SBU | SBU MIT GAR. RENTENSTEIGERUNG* | |
---|---|---|
Eintrittsalter | Steigerung | Steigerung |
25 | 6,7% | 6,9% |
30 | 5,7% | 5,9% |
35 | 4,8% | 4,9% |
45 | 2,9% | 3,0% |
Standard: RZ (Rechnungszins aktuell) = 1,75%; RZ (Rechnungszins ab 1.1.2015) = 1,25%; Endalter = 67; garantierte Rentensteigerung = 0%; 50% Männeranteil; marktübliche Kosten
* Garantierte Rentensteigerung = 3%