Wiesloch, 13. Mai 2020 – MLP hält am 25. Juni 2020 seine ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 vollständig online ab. Damit reagiert der Finanzdienstleister auf die Corona-Pandemie und nutzt die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, rein virtuelle Hauptversammlungen durchzuführen.
Die Vorlagen an die Hauptversammlung können ab heute unter
http://www.mlp-hauptversammlung.de
abgerufen werden. Über diesen Link erfolgt auch der Zugang zum Aktionärsportal für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung.
Die Tagesordnung sieht die Beschlussfassung über folgende Punkte vor:
- die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2019 und im Zuge dessen auch über die Dividende in Höhe von 21 Cent (Vorjahr: 20 Cent) für das abgelaufene Geschäftsjahr
- die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
- die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
- die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
- die Änderung der Satzung (in § 17 Abs. 2 Satz 2 und § 19 Abs. 3 Satz 1), um veränderten gesetzlichen Anforderungen („ARUG II“) für die Erbringung des Anteilsnachweises auch zukünftig gerecht zu werden.
- Die Neufassung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der MLP SE und der MLP Banking AG