Wiesloch, 16.10.2026 – MLP nimmt Stellung zu einem YouTube-Video von Prof. Dr. Walz und Thomas Beutler über die Nachlassplanung einer verstorbenen MLP Kundin. Das Video enthielt nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen und ist inzwischen entfernt.
In einem Video, das Anfang September 2026 auf YouTube veröffentlicht wurde, haben Prof. Dr. Hartmut Walz und Thomas Beutler den Fall einer verstorbenen Kundin von MLP und deren Nachlassplanung dargestellt. Dabei haben sie nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen und herabsetzende Vorwürfe über MLP verbreitet.
Konkret ging es um falsche Aussagen hinsichtlich des Testaments einer verstorbenen Kundin, der Rolle des betreuenden MLP Beraters, der als Privatperson von der Erblasserin als Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde, sowie einer angeblichen Versicherungsvermittlung für eine testamentarisch Begünstigte samt vermeintlicher Provision.
Nein. Der MLP Berater hat das Testament nicht diktiert. Die Kundin hat einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Erstellung ihres Testaments beauftragt.
Nein. An der Testamentsgestaltung hat ausschließlich der Rechtsanwalt und nicht MLP verdient.
Nein. Die Unterzeichnung erfolgte nachweislich nicht in einer MLP-Geschäftsstelle.
Nein. Der MLP Berater hat der Begünstigten keinen Versicherungsvertrag vermittelt. Er schickte eine Beispielrechnung zur möglichen Höhe der Sofortrente, die der Anwalt der Begünstigten angefordert hatte. Dabei wies er explizit darauf hin, dass weder er noch MLP in diesem Fall einen solchen Vertrag vermitteln würde. Dementsprechend hat MLP hier auch keine Provision erhalten.
Prof. Dr. Walz hatte sich vor der Veröffentlichung mit einer Anfrage an MLP gewandt und dabei journalistische Maßstäbe an sich selbst angelegt. Den konkreten Fall wollte er uns für eine Stellungnahme trotz mehrmaliger Nachfrage jedoch nicht offenlegen.
Erst nach der Veröffentlichung des Videos konnten wir den zugrunde liegenden Fall recherchieren und die falschen Tatsachenbehauptungen belegen.
Niemand ist davor gefeit, dass im Einzelfall auch mal ein Fehler passieren kann. Und Kritik, die auf Fakten beruht, ist absolut legitim. Falsche und zugleich herabsetzende Tatsachenbehauptungen sind es aber nicht. Daher hat MLP rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung des Videos eingeleitet. Mit Erfolg.
MLP hat Prof. Dr. Walz abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert. Prof. Dr. Walz hat daraufhin sein Video von YouTube entfernt. Darüber hinaus hat er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber MLP abgegeben.
Nein. Nachdem MLP juristische Schritte eingeleitet hatte, wurde das Video von YouTube entfernt.
Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich jemand, bestimmte Aussagen oder Handlungen künftig zu unterlassen. Verstößt er dagegen, wird eine Vertragsstrafe fällig.
Kundinnen und Kunden mit Fragen zu ihrer eigenen Nachlassplanung oder zur Zusammenarbeit mit MLP können sich an ihre MLP Beraterin oder ihren MLP Berater wenden. Medienvertreterinnen und Medienvertreter erreichen die MLP Konzernkommunikation unter publicrelations@mlp.de, 06222-308-8310.