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Datum
23.10.2026

Stellungnahme von MLP zu falschen Tatsachenbehauptungen in einem YouTube-Video

Wiesloch, 16.10.2026 – MLP nimmt Stellung zu einem YouTube-Video von Prof. Dr. Walz und Thomas Beutler über die Nachlassplanung einer verstorbenen MLP Kundin. Das Video enthielt nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen und ist inzwischen entfernt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Video: Anfang September 2026 wurde auf YouTube ein Video veröffentlicht, das nachweislich falsche und herabsetzende Tatsachenbehauptungen über MLP verbreitet hat.
  • Die falschen Vorwürfe:
    • Der MLP Berater habe der Kundin das Testament diktiert.
    • MLP habe an der Beratung zur Testamentsgestaltung verdient.
    • Das Testament sei in einer MLP-Geschäftsstelle unterschrieben worden.
    • Der MLP Berater habe einen Versicherungsvertrag für eine testamentarisch Begünstigte vermittelt, MLP habe dafür eine Provision in Höhe von 8.000 bis 9.000 Euro erhalten.
  • Die Fakten: Die verstorbene Kundin hat einen Rechtsanwalt mit der Erstellung ihres Testaments beauftragt. Der MLP Berater hat das Testament weder diktiert noch wurde dieses in einer MLP-Geschäftsstelle unterschrieben. Der MLP Berater hat die Vermittlung eines Versicherungsvertrages aus Compliance-Gründen abgelehnt. MLP hat also auch keine entsprechende Provision erhalten.
  • Das Ergebnis: Nach der Einleitung juristischer Schritte musste Prof. Dr. Walz das Video von YouTube und allen weiteren Kanälen entfernen und hat zudem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber MLP abgegeben.

Worum geht es in dem YouTube-Video über MLP?

In einem Video, das Anfang September 2026 auf YouTube veröffentlicht wurde, haben Prof. Dr. Hartmut Walz und Thomas Beutler den Fall einer verstorbenen Kundin von MLP und deren Nachlassplanung dargestellt. Dabei haben sie nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen und herabsetzende Vorwürfe über MLP verbreitet.

Konkret ging es um falsche Aussagen hinsichtlich des Testaments einer verstorbenen Kundin, der Rolle des betreuenden MLP Beraters, der als Privatperson von der Erblasserin als Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde, sowie einer angeblichen Versicherungsvermittlung für eine testamentarisch Begünstigte samt vermeintlicher Provision.

Was ist richtig? Die Fakten zu den Vorwürfen

Hat der MLP Berater der Kundin das Testament diktiert?

Nein. Der MLP Berater hat das Testament nicht diktiert. Die Kundin hat einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Erstellung ihres Testaments beauftragt.

Hat MLP an der Beratung zur Testamentsgestaltung verdient?

Nein. An der Testamentsgestaltung hat ausschließlich der Rechtsanwalt und nicht MLP verdient.

Wurde das Testament in einer MLP-Geschäftsstelle unterschrieben?

Nein. Die Unterzeichnung erfolgte nachweislich nicht in einer MLP-Geschäftsstelle.

Hat MLP eine Provision für einen Versicherungsvertrag der Begünstigten erhalten?

Nein. Der MLP Berater hat der Begünstigten keinen Versicherungsvertrag vermittelt. Er schickte eine Beispielrechnung zur möglichen Höhe der Sofortrente, die der Anwalt der Begünstigten angefordert hatte. Dabei wies er explizit darauf hin, dass weder er noch MLP in diesem Fall einen solchen Vertrag vermitteln würde. Dementsprechend hat MLP hier auch keine Provision erhalten.

Warum konnte MLP vor der Veröffentlichung nicht Stellung nehmen?

Prof. Dr. Walz hatte sich vor der Veröffentlichung mit einer Anfrage an MLP gewandt und dabei journalistische Maßstäbe an sich selbst angelegt. Den konkreten Fall wollte er uns für eine Stellungnahme trotz mehrmaliger Nachfrage jedoch nicht offenlegen.

Erst nach der Veröffentlichung des Videos konnten wir den zugrunde liegenden Fall recherchieren und die falschen Tatsachenbehauptungen belegen.

Wie MLP mit Kritik umgeht

Niemand ist davor gefeit, dass im Einzelfall auch mal ein Fehler passieren kann. Und Kritik, die auf Fakten beruht, ist absolut legitim. Falsche und zugleich herabsetzende Tatsachenbehauptungen sind es aber nicht. Daher hat MLP rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung des Videos eingeleitet. Mit Erfolg.

Welche rechtlichen Schritte hat MLP eingeleitet?

MLP hat Prof. Dr. Walz abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert. Prof. Dr. Walz hat daraufhin sein Video von YouTube entfernt. Darüber hinaus hat er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber MLP abgegeben.

Häufige Fragen zur Stellungnahme von MLP

Nein. Nachdem MLP juristische Schritte eingeleitet hatte, wurde das Video von YouTube entfernt.

Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich jemand, bestimmte Aussagen oder Handlungen künftig zu unterlassen. Verstößt er dagegen, wird eine Vertragsstrafe fällig.

Kundinnen und Kunden mit Fragen zu ihrer eigenen Nachlassplanung oder zur Zusammenarbeit mit MLP können sich an ihre MLP Beraterin oder ihren MLP Berater wenden. Medienvertreterinnen und Medienvertreter erreichen die MLP Konzernkommunikation unter publicrelations@mlp.de, 06222-308-8310.