Starkregen, Überschwemmungen und Erdsenkungen kommen zuletzt immer häufiger vor. Die Gebäude- und Hausratversicherung greift hier jedoch nicht. Wie sich Hausbesitzer dennoch absichern können und worauf dabei zu achten ist.
Wer eine Immobilie besitzt, hat meist auch eine Gebäude- und eine Hausratversicherung abgeschlossen. Die Gebäudeversicherung schützt das Haus selbst, die Hausratversicherung die Gegenstände im Haus vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser – so auch kürzlich beim Sturmtief „Christian“. Was viele jedoch nicht wissen: So genannte Elementargefahren wie Starkregen, Überschwemmung oder Erdrutsch sind nicht automatisch eingeschlossen. Diese Ereignisse treten laut Naturgefahrenreport 2012 des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in den vergangenen Jahren auch in Deutschland verstärkt auf, doch ist durchschnittlich nur etwa jedes fünfte Wohngebäude dagegen abgesichert. „Schutz bietet nur eine Elementarschadenversicherung, die sich in die bestehende Wohngebäude- oder Hausratversicherung einschließen lässt“, sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherung bei MLP.
Trotz der zunehmenden Unvorhersagbarkeit von Elementarschäden beeinflusst die Lage der Immobilie nach wie vor die Prämie der Versicherung. Der GDV hat die Bundesrepublik nach der so genannten ZÜRS-Zonierung (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) in Gefährdungszonen eingeteilt. Die Absicherung in hochwassergefährdeten Gebieten ist demnach teurer als in anderen Regionen. Befindet sich das Haus in einer hohen Gefährdungsklasse, sind nur wenige oder auch überhaupt keine Versicherer bereit, eine Elementarschadenversicherung anzubieten. „Wer in solchen Risikogebieten wohnt, sollte genau prüfen, welche Absicherungsmöglichkeiten in Frage kommen“, sagt Schwarz.
Bei der Auswahl der Versicherung sollten Hausbesitzer auch auf die Details achten. Manche Anbieter bestehen beispielsweise auf den Einbau von Rückstauklappen, die bei starken Regenfällen vor Wasserrückstau aus der Kanalisation schützen. Große Unterschiede gibt es auch bei der Höhe der Selbstbeteiligung. Diese kann bis zu 5.000 Euro je Schadensfall betragen. Je nachdem, ob der Schutz vor Elementarschäden in die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung aufgenommen wird, ist im Versicherungsfall entsprechend das Gebäude oder das Hab und Gut im Haus abgesichert. „Bei sehr hochwertigem Hausrat ist es sinnvoll, den Schutz gegen Elementarschäden nicht nur in die Gebäudeversicherung, sondern auch in die Hausratversicherung aufzunehmen“, sagt Schwarz.