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Das ändert sich 2014

Der Gesetzgeber bringt mit dem Jahreswechsel in den Bereichen Altersvorsorge, Krankenversicherungen und Finanzierung wichtige Änderungen auf den Weg – ein Überblick. Zudem ein Ausblick auf die absehbaren Entwicklungen an den Kapitalmärkten.

Für die Vorsorge gelten ab 1. Januar 2014 folgende Neuregelungen:

Beitragsbemessungsgrenze steigt

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der maximale Bruttolohnbetrag, der bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird. Der darüber hinausgehende Teil des Bruttogehalts ist beitragsfrei. Der Gesetzgeber legt die BBG jedes Jahr neu fest – für 2014 steigt sie auf 71.400/60.000 Euro (West/Ost). Unmittelbare Auswirkungen hat die Anhebung der BBG auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV), denn der geförderte Höchstbeitrag beläuft sich hier auf vier Prozent der BBG (West). Dieser ist ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlbar. Das bedeutet konkret für 2014: Arbeitnehmer können statt bisher 2.784 Euro dann 2.856 Euro ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in die bAV einzahlen.

Basis-Rente: Sonderausgabenabzug steigt um zwei Prozentpunkte

Aufwendungen zu einer Basis-Rente können zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Im Jahr 2025 wird der Maximalbetrag von 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für gemeinsam veranlagende Verheiratete ansetzbar sein (Beträge nach aktuell gültiger Gesetzeslage). Bis dahin gibt es eine Übergangsregelung, wonach der Sonderausgabenabzug jährlich um zwei Prozentpunkte steigt. 2014 können bereits 78 Prozent der Altersvorsorgebeiträge zur Basis-Rente und zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Das sind – bei einer Basis von 20.000 Euro – maximal 15.600 Euro (31.200 für Verheiratete).

Neue, geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung kommt auf den Markt

Das jüngst verabschiedete Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz erweitert den Kreis der steuerlich geförderten Absicherungen gegen Berufsunfähigkeit (BU) deutlich. Begünstigt sind jetzt auch eigenständige Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit. Besonderheit: Diese Produkte müssen im Leistungsfall eine lebenslange Rente garantieren. Bisher gab es nur Angebote mit einer BU-Rente bis maximal 67 Jahre, die ausschließlich in Kombination mit einer Rentenversicherung steuerliche Förderung erhalten haben. „Es ist politisch gewollt, dass die neuen, staatlich geförderten BU-Verträge eine lebenslange Rentenzahlung umfassen. Diese Leistung ist allerdings sehr teuer und führt zu deutlich höheren Beiträgen“, sagt Christian Ball, Finanzmathematiker und Aktuar beim Beratungshaus MLP. Die ersten Versicherer werden wahrscheinlich Anfang 2014 diese neuartigen Produkte auf den Markt bringen. Eine Prognose und ein konkretes Beispiel zu den Beitragssteigerungen können in der MLP-Pressemitteilung vom 20. November nachgelesen werden:

Für die Krankenversicherung gelten ab 1. Januar 2013 folgende Neuregelungen:

Beitragsbemessungsgrenze und PKV-Versicherungspflichtgrenze steigen

Der maximale Bruttolohnbeitrag, der bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt wird, steigt im Rahmen der jährlichen Anpassung von 47.250 auf 48.600 Euro. Bei einem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) gilt für Angestellte eine Versicherungspflichtgrenze von 53.550 Euro Jahreseinkommen ab 2014. Erst nach Überschreiten dieser Grenze besteht Wahlfreiheit zwischen beiden Systemen.

Im Bereich Finanzierung gilt mit dem Jahreswechsel folgende Neuregelung:

Strengere Energiesparauflagen für neue Immobilien

Für Häuslebauer gelten ab 2014 die Regeln der novellierten Energieeinsparverordnung. Mit der neuen Vorschrift soll die Energieeffizienz von Gebäuden weiter gesteigert werden. Dazu wird bis 2016 eine Senkung des zulässigen Primärenergiebedarfs um 25 Prozent festgelegt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Dämmwirkung der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent. Die Novelle fordert zudem, die energetischen Kennwerte von Häusern und Wohnungen bei Immobilienanzeigen anzugeben. In diesem Zuge werden auch die 2009 eingeführten Energieausweise vereinfacht.

Ausblick auf die Kapitalmarktentwicklung 2014:

Geldpolitische Entscheidungen bestimmen auch 2014 die Märkte

Die Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) auf 0,25 Prozent war wahrscheinlich nicht die letzte geldpolitische Maßnahme der Euro-Gruppe. Die bisherigen Zinssenkungen haben Banken weitgehend dafür genutzt, ihre Bilanzen mit den günstig bei der EZB geliehenen Geldern zu stärken. Dass die niedrigen Zinsen insbesondere in den Krisenländern auch an Unternehmen und Verbraucher weitergegeben wurden, blieb bisher aus. Ein Beleg dafür ist die momentan sehr geringe Inflationsrate im Euro-Raum. Deshalb ist zu erwarten, dass die EZB weitere Maßnahmen einleiten wird, von denen auch Konsumenten und Unternehmen direkter profitieren. Eine solche Entwicklung würde in den nächsten sechs bis zwölf Monaten noch mehr Liquidität in die Finanzmärkte pumpen. Sachwertorientierte Investments wären die größten Profiteure. Dazu gehören neben Aktien auch Rohstoffe, Edelmetalle und Immobilien, in die Privatanleger beispielsweise über Vermögensverwalter-Fonds investieren können.