MLP
Inhalt

Finanzielle Herausforderungen für Patchwork-Familien

In Deutschland gibt es heute 12 Millionen Patchwork-Familien. Auf welche Besonderheiten sie zu achten haben, wenn es um Finanzen und Vorsorge geht.

Bereits in zwölf Millionen Familien, so das Statistische Bundesamt, erziehen Elternteile Kinder, die nicht ihre leiblichen sind. Jedes zehnte Kind unter 18 Jahren wächst in einer sogenannten Patchwork-Familie auf, zeigt eine aktuelle Studie des Bundesfamilienministeriums. Diese Familien stehen vor besonderen Herausforderungen. Bei Finanzfragen müssen sich beide Partner grundlegend darauf verständigen, wie sie künftige Entscheidungen treffen wollen. Ein Paar, das die Finanzen der beiden Familienteile lieber getrennt halten möchte, muss sich anders organisieren als eines, das auch finanziell gemeinsame Wege gehen möchte.

Versicherungen und Vorsorge überprüfen

Bei den bereits bestehenden Versicherungen gilt es zum Beispiel zu analysieren, welche Verträge in der neuen Lebenssituation wichtig sind und welche Familienmitglieder wo mitversichert oder begünstigt sind. „Zu prüfen ist auch, ob die Höhe der Versicherungssumme passt“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge beim Finanz- und Vermögensberater MLP. Dies betrifft etwa Haftpflicht- oder Hausratpolicen, die auf die neue Familiensituation umgestellt werden sollten. Legt ein verheiratetes Patchwork-Paar seine Versicherungen zusammen, kann zum Beispiel der jüngere Vertrag gekündigt und der ältere fortgeführt werden. Leben die Eltern ohne Trauschein zusammen, ist es sinnvoll, die Vertragsbedingungen genau zu vergleichen und den Partner dann in die besser geeignete Police aufnehmen zu lassen. Die Kinder von unverheirateten Patchwork-Partnern bleiben in der Regel über ihren leiblichen Elternteil haftpflichtversichert.

Bei bestehenden Altersvorsorgeverträgen ist zunächst zu prüfen, ob sie in ihrer Ausgestaltung noch zu den neuen Lebensumständen passen – oder etwa eine Aufstockung Sinn ergibt. Zu klären ist auch, ob im Todesfall die richtigen Personen begünstigt sind. Insgesamt sollte der Todesfallschutz die neue familiäre Situation berücksichtigen. Denn anders als klassische Familien sind Patchwork-Familien oft größer. Laut der Studie des Bundesfamilienministeriums werden in fast jeder Fünften drei oder mehr Sprösslinge versorgt. So kinderreich ist dagegen nur jede achte klassische Familie. Damit ist auch der Handlungsbedarf bei Patchwork-Familien höher, um Partner und Kinder gezielt abzusichern – insbesondere beim Thema Vorsorge. „In der Hinterbliebenenversorgung und im Erbfall können Konstellationen entstehen, die den Nachwuchs – je nach Abstammung – unterschiedlich behandeln oder einzelne Familienmitglieder leer ausgehen lassen“, erklärt Miriam Michelsen. So kann etwa der Anspruch auf Witwen- und Waisenrente bei Patchwork-Ehepaaren entfallen. War das Paar unverheiratet, werden der Hinterbliebene und die von ihm in die Familie eingebrachten Kinder bei der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt.

Erbschaftsfragen frühzeitig regeln

Mit Blick auf die Erbschaftssteuer können unverheiratete Patchwork-Paare Risikolebensversicherungen „kreuzweise“ abschließen: Dabei ist der eine Partner Versicherungsnehmer und Begünstigter zugleich und zahlt die Beiträge, während der andere Partner die versicherte Person ist. In einer zweiten Police erfolgt die Absicherung spiegelbildlich. Im Todesfall wird die Versicherungssumme erbschaftssteuerfrei ausgezahlt, weil sie nicht in die Erbmasse fällt. Der persönliche Freibetrag des Versicherungsnehmers wird somit nicht belastet, was vor allem dann wichtig ist, wenn noch weitere Vermögenswerte vererbt werden. Generell betrachtet die Erbschaftssteuer unverheiratete Partner wie Fremde. Der Freibetrag ist dann bereits bei 20.000 Euro ausgeschöpft.

Da die Konstellation bei Patchwork-Familien schnell unübersichtlich wird, ist neben der Finanzberatung oft auch juristischer Rat wichtig. Nur so lassen sich unter anderem Vollmachten und Patientenverfügungen regeln, die beiden Partnern Auskunfts- und Entscheidungsrechte, etwa im Krankenhaus, einräumen.

MLP AG, Juni 2014