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Neuregelung der Bewertungsreserven schafft Benachteiligung des Versichertenkollektivs ab

Die Bundesregierung veröffentlicht den Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG). Wesentlicher Punkt darin ist eine Neuregelung der Bewertungsreserven. Was sich hinter dem Wert verbirgt und warum die bisher geltende Regelung den Großteil der Versicherten benachteiligt.

Als Maßnahme gegen die Euro-Schuldenkrise hat die Europäische Zentralbank (EZB) Mitte 2013 den Leitzins mit 0,25 Prozent auf einen historisch niedrigen Wert gesenkt. Dieser Niedrigzins beeinflusst die Verzinsung anderer festverzinslicher Anlageformen wie Anleihen, die institutionelle Anleger am Kapitalmarkt kaufen können. Zu diesen Investoren zählen auch viele Lebensversicherer, die ihre Kundengelder möglichst gewinnbringend und aufgrund der Anlagevorschriften bei garantieverzinsten Verträgen gleichzeitig besonders sicher anlegen müssen – Anleihen sind dann häufig erste Wahl, um langfristig planbare Zinserträge zu erwirtschaften. Eine aktuelle Analyse der Ratinggesellschaft FERI EuroRating Services über die Gewichtung einzelner Anlageklassen in den Portfolios institutioneller Investoren ergab, dass Versicherer knapp 81 Prozent ihres Anlagevermögens in Anleihen investiert haben.

Anleihen als Anlagevehikel

Anleihen werden mit einer i. d. R. festen jährlichen Verzinsung und einer begrenzten Laufzeit ausgegeben. Dabei gilt: je länger die Laufzeit, desto höher die Verzinsung. Anleihen mit einer etwa zehnjährigen Laufzeit werden im Markt von institutionellen Investoren bevorzugt erworben: Sie verbinden langfristig planbare Erträge mit Zinsen über dem Marktschnitt zur Zeit der Ausgabe. Wer eine Anleihe erwirbt, muss sie aber nicht bis zum Ende der Laufzeit halten, sie kann jederzeit an der Börse verkauft werden. Ihr Börsenwert ist hauptsächlich vom aktuellen Marktzins abhängig. Steigt der Marktzins – betrachtet vom Ausgabezeitpunkt der Anleihe – sinkt die Nachfrage und damit ihr Börsenwert. Denn Investoren bevorzugen zu diesem Zeitpunkt neu aufgelegte Anleihen, die bei einem höheren Marktzins eine bessere Verzinsung als die Altanleihen bieten.

Diskussion um Bewertungsreserven

Genau die umgekehrte Situation ist der Grund für die derzeitige Diskussion zur Neuregelung der Bewertungsreserven. Da die Kapitalmarktzinsen historisch niedrig sind, werden ältere Anleihen mit höherer Verzinsung im Börsenhandel stark nachgefragt. Der aktuelle Marktwert steigt dann über den ehemaligen Kaufwert. Dieser Preisanstieg wird als bilanzieller Buchgewinn vom Besitzer der Anleihe ausgewiesen, einer sogenannten Bewertungsreserve. Diese Bewertungsreserve besteht allerdings nur auf dem Papier. Erst mit dem Verkauf der Anleihe würde der aktuelle Wert auch tatsächlich realisiert. „Langfristig orientierte Anleger wie es Lebensversicherer sind, ziehen die planbaren gleichbleibenden Zinszahlungen eventuellen Spekulationsgewinnen vor, um die Überschusserwartungen ihrer Kunden erfüllen zu können“, sagt Manfred Bauer, Produktvorstand bei MLP. Trotz anhaltend niedriger Marktzinsen konnten die Gesellschaften aufgrund ihres langfristigen Anlagehorizonts sowie dem Ausgleich über das Kollektiv und die Zeit in den vergangenen Jahren ihren Kunden jährlich Überschüsse gutschreiben, die deutlich über dem Marktzins lagen – 2014 lagen die Überschüsse bei 3,40 Prozent.

Die derzeit geltende Regelung zu den Bewertungsreserven sieht seit 2008 vor, dass Kunden bei Beendigung ihres Vertrags zu mindestens 50 Prozent an den aktuellen Bewertungsreserven der Versicherer beteiligt werden. Von diesen schwer zu planenden Sonderausschüttungen profitiert aber nur ein sehr kleiner Teil der Kunden, deren Verträge zufällig genau in einer solchen Niedrigzinsphase enden – im Schnitt laufen jährlich etwa fünf Prozent der Bestandsverträge aus. Das übrige Versichertenkollektiv geht leer aus – im ungünstigsten Fall kommen zusätzliche Nachteile auf sie zu. Denn die Lebensversicherer sind zu Sonderausschüttungen von ihren Gewinnen in Milliardenhöhe gezwungen, die faktisch aber nur auf dem Papier bestehen und deshalb auch als stille Reserven bezeichnet werden. Dafür müssen sie die hochverzinsten Anleihen an der Börse verkaufen. In der Folge verlieren sie mittel- bis langfristig wertvolle Substanz, die sie benötigen, um für das gesamte Versichertenkollektiv trotz anhaltender Niedrigzinsphase attraktive Überschüsse zu erwirtschaften.

Neuregelung stärkt das Versichertenkollektiv

Mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Lebensversicherer plant die Regierung die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven neu zu regeln, um der Sondersituation des extrem niedrigen Zinsniveaus Rechnung zu tragen. Deshalb sollen Lebensversicherer, bei denen die Gefahr besteht, dass sie die gegebenen Garantien nicht einhalten können, die Ausschüttung von Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anleihen teilweise oder ganz aussetzen können. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wird die von den Unternehmen zu erstellenden Prognoserechnungen kontrollieren. An Kunden werden dann nur die stillen Reserven ausgeschüttet, die den Sicherungsbedarf übersteigen und damit ökonomisch tatsächlich vorhanden sind. „Das sichert eine faire Verteilung der vorhandenen Mittel innerhalb des Kollektivs“, sagt Manfred Bauer.