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Mit ETF-Sparplänen fürs Alter vorsorgen? Nicht ausschließlich!

Wiesloch, 26. November 2025 – ETF-Sparpläne sind, trotz mancher Marktturbulenzen, bei Privatanlegern beliebt. Aber lässt sich mit ETFs auch für den Ruhestand vorsorgen? Nicht ausschließlich, sondern besser in Kombination mit einer Rentenversicherung oder als Bestandteil eines ergänzenden Depots. Allein eine Rentenversicherung bringt Sicherheit in die Planung – denn sie leistet zeitpunktgenau zum Renteneintritt und unabhängig von der eigenen Lebenserwartung. Je nach Ausgestaltung können Rentenversicherungen auch mit Blick auf das Kapital zum Ende der Ansparphase punkten. Wer ETFs in seine Altersvorsorge einbauen will, kann im Rahmen einer Rentenversicherung daraufsetzen oder damit ergänzend Vermögen aufbauen.

Warum sind ETF-Sparpläne so beliebt?

ETF-Sparpläne, insbesondere solche, die Aktienindizes abbilden, erfreuen sich seit einigen Jahren wachsender Beliebtheit, da sie Privatanlegern viele Vorteile bieten: Der Einstieg in automatische, regelmäßige Investitionen ist einfach, z. B. über Online-Broker, und die Produkte sind meistens transparent. Da viele ETFs nicht aktiv gemanagt werden, sind die Kosten mit durchschnittlich 0,1 - 0,3 % p.a. gering. Ein weiterer Vorteil liegt in der Flexibilität: Änderungen der Sparraten, Umschichtungen oder Auszahlungen sind problemlos jederzeit möglich.
Trotz mancher Marktturbulenzen haben viele ETFs, sofern sie mittel- bis langfristig gehalten wurden, positive Renditen erzielt. Deshalb können ETF-Sparpläne als Bestandteil eines Depots auch künftig für den Vermögensaufbau sinnvoll sein.

ETF-Sparpläne für die private Altersvorsorge – sinnvoll?

ETF-Sparpläne werden immer öfter als alleiniges Instrument für die private Altersvorsorge empfohlen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten und eine differenzierte Betrachtung notwendig. Eine private Altersvorsorge muss sicherstellen, dass im Ruhestand ausreichend finanzielle Mittel verfügbar sind, egal wie lange dieser dauert. Aber genau diese Dauer ist nicht absehbar und gleicht einem Blick in die Glaskugel („Langlebigkeits-Risiko“). Außerdem muss eine private Altersvorsorge zu einem bestimmten Datum verfügbar sein – dem Eintrittsdatum in die Rente.
Genau hier stoßen ETF-Sparpläne an ihre Grenzen: Sie unterliegen teils erheblichen Kursschwankungen und bieten keine automatischen Kapitalschutzmechanismen. Im ungünstigsten Fall reicht das angesparte Kapital nicht aus, um eine lebenslange Rente zu gewährleisten. Die Kalkulation einer optimalen Auszahlungshöhe wird dadurch zu einer komplexen Aufgabe, die Anleger leicht überfordern kann: Denn sie hängt nicht nur von der Höhe des Endkapitals ab, sondern auch von der angenommenen Rendite in der Entnahmephase, der Inflationsentwicklung und der eigenen Lebenserwartung. Bereits kleine Abweichungen in den Annahmen können große Auswirkungen auf die monatliche Auszahlung haben.
Zudem müssen sich Anleger die Frage stellen, ob sie bzw. Angehörige in der Lage sind, den ETF-Sparplan und die passende Entnahmestrategie auch im fortgeschrittenen Alter sinnvoll zu verwalten.
Eine Rentenversicherung bietet hier einen klaren Vorteil: Sie liefert eine planbare und verlässliche Rentenzahlung – unabhängig von Kapitalmarktschwankungen und der Unsicherheit über die eigene Lebenserwartung. Damit schafft sie Sicherheit und entlastet Anleger von der komplexen Rentenkalkulation und -verwaltung.

Wie sollte die private Altersvorsorge gestaltet sein?

Auch bei der privaten Altersvorsorge ist es wichtig, sich breit aufzustellen und auf verschiedene Vermögenswerte bzw. Anlageklassen zu setzen („Diversifikation“). Das Fundament jeder privaten Altersvorsorge sollte eine Rentenversicherung bilden. Sie ist das einzige Produkt, das den Faktor „Langlebigkeit“ finanziell absichert, unabhängig von der eigenen Lebenserwartung. Nach der Sterbetafel der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) beträgt die Lebenserwartung von 65-jährigen Männer 88,2 Jahre und die von 65-jährigen Frauen 91,8 Jahre – Tendenz steigend. Zudem hat die Rentenversicherung auch mit Blick auf das Eintrittsdatum einen entscheidenden Vorteil: Sie leistet ab dem Datum, das vereinbart wurde. Und Versicherte müssen sich nicht um die Verwaltung ihres Kapitals kümmern.
Mittlerweile sind private Rentenversicherungen in unterschiedlichsten Varianten am Markt verfügbar, z. B. sicherheitsorientiert mit garantierten Leistungen (klassische Rentenversicherung), renditeorientiert mit Fonds bzw. ETFs oder in Kombination mit einer erweiterten Risikoabsicherung (z. B. mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung). Welche die beste Variante ist, lässt sich nicht pauschal sagen, sondern hängt von der persönlichen Situation und den individuellen Bedürfnissen ab. Eine Rentenversicherung sollte möglichst durch weitere Vermögensaufbau- und -anlageinstrumente ergänzt werden, z. B. durch Immobilien, ETF-Sparpläne, Fonds etc. Auch hier gilt: Welche davon geeignet sind, hängt von der persönlichen Situation und den individuellen Bedürfnissen ab.

„Rentenversicherungen sind teuer und haben schlechte Renditen“ – stimmt diese Kritik?

Diese pauschale Kritik ist nicht korrekt. Kosten und Renditen hängen von Art und Gestaltung der Rentenversicherung (z. B. Sicherheits-/Renditewünsche, zusätzliche Bausteine etc.) und von Marktbedingungen ab. Neben den bereits beschriebenen qualitativen Vorteilen („Langlebigkeitsabsicherung“ und „Eintrittsdatum“) punkten Rentenversicherungen in quantitativer Hinsicht vor allem aufgrund der günstigen Ertragsanteilbesteuerung.

Wie groß sind die quantitativen Unterschiede zwischen einem ETF-Sparplan und einer Rentenversicherung tatsächlich?

Die nachfolgenden Beispielrechnungen zeigen die quantitativen Unterschiede zwischen einem ETF-Sparplan und einer privaten Rentenversicherung mit Einmalzahlung bzw. mit Leibrente auf.

Anlegerprofil:

  • Anleger 25 Jahre alt; männlich; geplantes Renteneintrittsalter 67;
  • 200 € monatliche Sparrate
  • Einkommenssteuersatz bei Kapitalauszahlung: 42 %
  • Einkommenssteuersatz in Rentenphase: 30 %

Details zum ETF-Sparplan:

Investmentanlage​ iShares Core MSCI World UCITS ETF​
Berechnung gemäß​ Bruttomethode​
Anzahl Fondswechsel​ 0, 3, 5, 8, 10​
Wertsteigerung​ 6%​
Höhe der Fondskosten 0,20%​
Höhe der Depotkosten kostenfrei
Basiszins (Vorabpauschale) 1,47% (Durchschnitt der letzten 5 Jahre)​
Ausgabeaufschlag / Depotkosten​ 0% / 0%​
Nettowertentwicklung Fonds (Entnahmeplan) 2,00%​
Steuerliche Hinweise thesaurierende Ertragsverwendung in der Ansparphase, steuerliche Teilfreistellung bei direkter Fondsanlage 30,00 %; keine Berücksichtigung einer eventuellen Kirchensteuerpflicht; keine Berücksichtigung eines Freistellungsauftrags aus Vereinfachungsgründen.

Details zur Rentenversicherung:

Tarif​ marktübliche Fondspolice​
Produktlinie​ fondsgebundene Rentenversicherung​
Beitragsgarantie​ 0%​
Rentengarantiezeit​ 18 Jahre​
Todesfallschutz​ Deckungskapital und Rentengarantiezeit​
Überschussform im Rentenbezug​ Sofortrente​

Vergleich Kapital zum Renteneintritt*:

Anzahl Fondswechsel ETF-Sparplan: Kapital (nach Steuer) Rentenversicherung: Verrentungskapital bei Wahl der Rentenleistung
(vor Steuer)
Rentenversicherung: Bei Wahl der Kapitalauszahlung (nach Steuer)
0 347.424 € 340.537 € 295.390 €
3 323.069 € 340.537 € 295.390 €
5 318.554  € 340.537 € 295.390 €
8 315.238 € 340.537 € 295.390 €
10 314.057 € 340.537 € 295.390 €

*Berechnungstool: FondsanlagenOPTIMIERER des IVFP

Vergleich monatliche Nettorente*:

In diesem Beispiel ergeben sich daraus folgende monatliche Nettorenten:

Anzahl Fondswechsel ETF-Sparplan: monatliche Nettorente bei Lebenserwartung 87,4 Jahre** ETF-Sparplan: monatliche Nettorente bei Lebenserwartung 97 Jahre*** Rentenversicherung: monatliche Nettorente (lebenslang)
0 1.623 € 1.166 € 1.123 €
3 1.509 € 1.084 € 1.123 €
5 1.488€ 1.069  € 1.123 €
8 1.473 € 1.058 € 1.123 €
10 1.467 € 1.054 € 1.123 €
Auszahlungsdauer bis 87,4 Jahre bis 97 Jahre lebenslang

*Berechnungstool: FondsanlagenOPTIMIERER des IVFP

**Lebenserwartung berechnet anhand Generationensterbetafel Destatis ab 67 Jahren als Mittelwert der Varianten V1 und V2 für Geburtenjahrgang 2000

***Lebenserwartung berechnet anhand DAV 2004 R1 Sterbetafel

Erläuterungen zur Beispielrechnung:

  • Die Anzahl an Fondswechseln hat beim ETF-Sparplan erhebliche Auswirkungen auf das verfügbare Kapital zum Ende der Ansparphase. Bei drei Fondswechseln stehen in diesem Beispiel am Ende rund 24.000 € weniger zur Verfügung, bei zehn Fondswechseln sind es sogar 33.000 €. Gerade bei langen Ansparphasen können Fondswechsel jedoch erforderlich sein, beispielsweise weil sich der Markt oder die eigene Risikoneigung verändert. Im Gegensatz dazu haben Fondswechsel bei Rentenversicherungen keinen Einfluss auf das Kapital bei Renteneintritt und können daher beliebig oft durchgeführt werden.
  • Neben der Anzahl an Fondswechsel führen auch unterschiedliche Regeln zur Besteuerung zu Kapitalunterschieden. Hier sind Rentenversicherungen mit Leibrente im Vorteil, da die ausgezahlte Rente nur mit dem altersabhängige Ertragsanteil versteuert werden muss. Zudem unterliegen Rentenversicherungen, egal ob mit Kapitalauszahlung oder Leibrente, im Vergleich zu ETF-Sparplänen keiner Vorabpauschale, so dass das volle Kapital inklusive Zins und Zinseszins in das Rentenkapital einfließt.
  • Beim ETF-Sparplan wurde unterstellt, dass der Anleger bis zu seinem Tod (in dieser Beispielrechnung 87,4 bzw. 97 Jahre) in der Lage ist, diesen selbst optimal zu verwalten (d. h. auch Fondswechsel durchzuführen, falls erforderlich) oder diese Aufgabe rechtzeitig z. B. an einen Angehörigen übergibt. Im Gegensatz dazu muss sich der Anleger bei einer Rentenversicherung mit Leibrente um nichts kümmern. Seine monatliche Leibrente ist auch dann sicher und unverändert, wenn er schwer erkrankt.
  • Nur Generationen- bzw. Kohortensterbetafeln sind dazu geeignet, eine Lebenserwartung zu prognostizieren. Die Differenz zwischen der vorhergesagten Lebenserwartung des Statistischen Bundesamts und der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) gehen u. a. auf unterschiedliche Basisdaten und Annahmen zurück. Die DAV berücksichtigt dabei u. a., dass Personen mit besserer Ausbildung und überdurchschnittlichem Einkommen tendenziell eine höhere Lebenserwartung und mehr Mittel für private Vorsorge zur Verfügung haben als der Bevölkerungsdurchschnitt. Zusätzlich werden mögliche Fortschritte in Medizin, Technik und Lebensbedingungen in den DAV-Tafeln berücksichtigt.