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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Sicherheit und Selbstbestimmung im Ernstfall

Wiesloch, 30. Juni 2025 – Ob Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen: Niemand ist davor gefeit, plötzlich nicht mehr selbst entscheiden zu können. Wer in solchen Fällen keine Vorsorge getroffen hat, riskiert, dass fremde Personen über medizinische Maßnahmen oder finanzielle Belange entscheiden. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung schaffen hier Klarheit – und gehören deshalb zu einer vorausschauenden Finanzplanung unbedingt dazu.

Warum diese Dokumente so wichtig sind

Viele Menschen gehen davon aus, dass Ehepartner oder Kinder im Ernstfall automatisch Entscheidungen für sie treffen dürfen. Dies ist aber ein Irrtum. Zwar gilt seit 2023 das Ehegattennotvertretungsrecht, das in akuten medizinischen Notfällen auch bestimmte Entscheidungen ohne vorherige Vorsorgevollmacht oder gesetzliche Betreuung erlaubt. Allerdings ist die Anwendung inhaltlich und zeitlich eng beschränkt; Entscheidungen in Vermögens-, Wohnungs- oder Behördenangelegenheiten fallen nicht unter das neue Ehegattennotvertretungsrecht. Ohne entsprechende Vollmachten greift hier die gesetzliche Betreuung: Ein Gericht bestellt dann einen Betreuer – mitunter auch jemanden, der dem Betroffenen nicht persönlich bekannt ist.

Eine Vorsorgevollmacht hingegen ermöglicht es, eine oder mehrere Vertrauenspersonen für die Vertretung in allen finanziellen, rechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten zu bestimmen. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall gewünscht oder abgelehnt werden – insbesondere dann, wenn eine Einwilligung nicht mehr möglich ist. In jedem Fall empfiehlt es sich, das Thema frühzeitig anzugehen – schließlich kann man auch in jungen Jahren einen Unfall haben oder schwer erkranken.

Finanzplanung zu Ende gedacht

Ein fundierter Finanzplan berücksichtigt nicht nur Vermögensaufbau und Absicherung, sondern auch die Gestaltung der eigenen Handlungsfähigkeit in solchen Krisensituationen. Eine durchdachte Vorsorgestrategie schützt somit neben der finanziellen Sicherheit auch persönliche Wünsche und familiäre Interessen. Auch im Rahmen der Vermögensnachfolge ist es wichtig, rechtzeitig Regelungen zu treffen, um Übergänge reibungslos und nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Eine Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte ist im Rahmen einer ganzheitlichen Finanzplanung also unumgänglich. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind dabei zentrale Elemente, die in der Beratung besprochen werden sollten – wenn auch nur als Nebenleistung.

Die eigentliche Umsetzung der Dokumente erfolgt nämlich nicht mehr mit dem persönlichen Finanzberater, da sie eine besondere Rechtsdienstleistung darstellt, die Juristen vorbehalten bleibt. Berater können jedoch dabei unterstützen, Angebote am Markt für eine Erstellung durch einen Rechtsanwalt oder Notar zu finden.

Fazit

Ob jung oder alt: Wer in allen Lebenssituationen selbstbestimmt agieren möchte, sollte auch für den Fall vorsorgen, dass andere Personen Entscheidungen für einen treffen müssen. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind zentrale Instrumente, um diesen Anspruch zu sichern. In einem persönlichen Gespräch klären Finanzberater, wie diese Themen in die Finanzplanung eingebettet werden können; Rechtsanwälte und Notare sorgen für die rechtssichere Umsetzung.

Für weitere Informationen siehe auch: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Klare Grenzen für das Estate Planning - Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.