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Index-Policen etablieren sich als neue Produktkategorie im Markt

Immer mehr Lebensversicherer bieten Index-Policen an. Diese neuen Produkte kombinieren Sicherheit mit der Option, langfristig von steigenden Börsenkursen zu profitieren. Teilweise unterscheiden sie sich aber in wichtigen Details.

Die erste Index-Police kam 2007 auf den Markt. Mittlerweile haben die meisten großen Versicherer ihr Portfolio um diese neue Produktkategorie erweitert. Laut einer Marktumfrage von Assekurata planen 2016 drei weitere Gesellschaften die Produkteinführung. Index-Policen richten sich an sicherheitsorientierte Sparer, die aber auch von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten profitieren wollen.

Funktionsweise

Der Kunde hat jedes Jahr vorab die Wahl, die zugesagte Überschussbeteiligung des Versicherers direkt in das Vertragsguthaben zu überführen – wie bei einer klassisch garantieverzinsten Police auch. Oder der Sparer wählt die Option, an der Wertentwicklung eines bestimmten Aktienindex teilzuhaben. Dann investiert der Versicherer die Überschussbeteiligung in ein Zertifikat, mit dem das gesamte Vertragsguthaben prozentual am Wertzuwachs eines Index partizipiert (siehe Abbildung unten). „Je höher die Überschussbeteiligung ist, desto stärker kann auch der Sparer von den Wertzuwächsen im Index profitieren. Deshalb ist die Wahl eines gut wirtschaftenden Versicherers sehr wichtig“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge bei MLP.

Unterscheidungsmerkmale

Zwischen den Index-Policen im Markt gibt es in einzelnen Punkten deutliche Unterschiede. Drei wesentliche Unterscheidungsmerkmale in der Konstruktion der Policen fallen besonders auf:

  1. Zugrunde liegender Index
    Bei der Wahl des Index unterscheiden sich die Produkte. In der Regel nutzen die Gesellschaften aber einen bekannten und breit aufgestellten Index wie den EURO STOXX oder DAX. Nur vereinzelt stehen Zertifikate mit weltweiter Ausrichtung zur Verfügung. Sparer können mit der Produktwahl festlegen, ob ihnen ein Fokus auf deutsche, europäische oder globale Aktien lieber ist.
  2. Art der Indexpartizipation
    Die Indexpartizipation ist der Wert, mit dem das Vertragsguthaben auf Basis der Indexentwicklung verzinst wird. Bei den meisten Versicherern wird die Indexpartizipation anhand des Kursstands zu festgelegten Stichtagen ermittelt – meist monatlich. Übertrifft die Rendite zum Stichtag einen vorher festgelegten Grenzwert, den sogenannten Cap, wird nur der gekappte Wert notiert. Der Cap liegt je nach Anbieter zwischen zwei und vier Prozent und kann jährlich vom Versicherer angepasst werden. Am Ende eines Indexjahres werden die einzelnen Stichtagswerte zusammengerechnet. Ist die errechnete Zahl positiv, wird das Vertragsguthaben entsprechend verzinst. Ist die Summe der jährlichen Stichtagswerte hingegen negativ, wird die Indexpartizipation auf null gesetzt und der Sparer erleidet keinen Verlust im Vertragsguthaben. In beiden Fällen wurde aber die Überschussbeteiligung für den Kauf des Zertifikats in dem betreffenden Jahr eingesetzt und kann natürlich nicht ins Vertragsguthaben einfließen.
  3. Art der Garantie
    Ein Großteil der Policen wird von den Versicherern mit einer Beitragsgarantie ausgestattet, die bei Ablauf und im Todesfall greift. Vereinzelt gibt es aber auch Gesellschaften, die eine Garantie von 1,25 Prozent auf die Überschussbeteiligung bieten, sofern die jährliche Indexrendite darunter liegt.
    (siehe Grafik in der pdf-Version)